Newsmeldungen zum Corona-Virus

Nach den ersten Lockerungen: Was bedeutet das für Anlässe und Veranstaltungen in Eglisau?

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Die Mietlokale der Gemeinde stehen für Anlässe wieder zur Verfügung. Veranstaltungen können durchgeführt werden.

Nach dem Bundesratsentscheid Ende Mai, die Massnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus zu lockern, sind nun wieder grössere Menschenansammlungen und die Durchführung von Veranstaltungen unter gewissen Bedingungen zulässig. Als Folge daraus können die Mietlokale der Gemeinde, unter anderem das Weierbachhus und die Schützenhütte, für private Events wieder gebucht werden. Die Gemeindeverwaltung hat für die Mietlokale Schutzkonzepte verfasst, die bei einer Reservation zu beachten sind. Dabei liegt es in der Verantwortung des Mieters, dass die Grundsätze eingehalten werden.

Bereits wieder durchgeführt wurde der traditionelle Wochenmarkt im Städtli. Es ist davon auszugehen, dass mit den fortschreitenden Lockerungen in den nächsten Wochen vermehrt öffentliche Veranstaltungen stattfinden. So stehen zum Beispiel der Städtli-Zmorge in der Untergass und Kulturtreffen in den Quartieren in der Pipeline. Bei solchen Veranstaltungen auf öffentlichem Grund sind die Organisatoren verpflichtet, geeignete Schutzvorkehrungen mit der Gemeindeverwaltung abzusprechen und bewilligen zu lassen.

Der Gemeinderat setzt auch weiterhin stark auf die Eigenverantwortung des Einzelnen, dass die Vorgaben des Bundes bezüglich Hygiene- und Abstandsmassnahmen beachtet werden. Aus demselben Grund verzichtet der Gemeinderat auch zukünftig auf Zutrittsbeschränkungen auf der Badi-Wiese; die öffentlichen Plätze sollen möglichst ohne Einschränkungen für jedermann zugänglich bleiben. Der Gemeinderat appelliert an die Besucherinnen und Besucher, dass sie die Abstände zwischen den einzelnen Gruppen trotzdem wahren.

BAG_Plakat_CoVi_BlauRegelEinhalten_A3.pdf