Mobilität

Ausgangslage

Wegen der topografischen Lage, des weitgezogenen Gemeindegebiets und der in der Peripherie situierten Einkaufsmöglichkeiten ist der motorisierte Individualverkehr (MIV) als Alltagsverkehrsmittel in der Gemeinde Eglisau sehr beliebt. Dies hat ein hohes Verkehrsaufkommen, eine hohe Parkraumnachfrage sowie eine herausfordernde Koexistenz zwischen MIV und Langsamverkehr (LV) zur Folge. Dazu kommt, dass mit dem ÖV-Angebot nicht alle Quartiere erschlossen werden und das Angebot in den Randzeiten dürftig ist. Die Gemeinde Eglisau ist heute gemäss den ÖV-Güteklassen des Kantons Zürich mittelmässig (Bahnhof) bis marginal mit dem ÖV erschlossen.

Planung und Projektierung

Auf Anregung der Organisation eglisau60plus wurde im Januar 2018 die Bevölkerung zum Mobilitätsverhalten und -bedarf befragt. Die Mehrheit der Befragten wünscht sich ein Ruftaxi insbesondere für Einkaufsfahrten ins Bauelenzelg und ins Städtli. Zudem äussern die Befragten das Bedürfnis, dass das Ruftaxi die Anbindung an die Bahnhöfe Hüntwangen-Wil und Eglisau sicherstellt. Die Befragung hat zudem gezeigt, dass es einen Bedarf an weiteren – z.B. Verbesserung Fussweg-/Velo-Verbindungen, Verkehrsberuhigung Städtli, Parkraumkonzept, E-Bike-Vermietung – Massnahmen gibt.

Als möglicher Lösungsansatz zur Ergänzung des öffentlichen Verkehrs und privater Fahrdienste wurde im Herbst 2019 von der Gemeinde in Zusammenarbeit mit PostAuto ein mehrtägiger Demobetrieb des Tür-zu-Tür-Shuttles «Kollibri» durchgeführt. 

Nächste Schritte

Zur Sicherstellung eines attraktiven Mobilitätsangebots, das allen Verkehrsteilnehmern gerecht wird, hat sich der Gemeinderat die Erarbeitung eines ganzheitlichen Mobilitätskonzepts zum Ziel gesetzt.

Newsmeldungen zum Dossier

Parkieren auf Gemeindestrassen

  • Dossier: Mobilität

Erste Parkplatzmarkierungen und die entsprechenden Signalisationen werden, sobald die Witterungsverhältnisse dies zulassen, erstellt.

Im Mitteilungsblatt vom November 2019 haben wir Sie informiert, dass auf den Gemeindestrassen, wo sinnvoll und gemäss den rechtlichen Bestimmungen möglich, Parkplätze markiert werden. Die Pläne mit den entsprechenden Verfügungen der Kantonspolizei lagen vom 1. November bis 1. Dezember 2019 öffentlich auf. Gegen einige Verfügungen sind Rekurse eingegangen. Diese Verfahren sind zurzeit hängig. Die von den eingegangenen Rekursen nicht betroffenen Strassenzüge sind mittlerweile rechtskräftig. Somit können die Parkplatzmarkierungen und die entsprechenden Signalisationen auf diesen Strassen erstellt werden. Sobald die Witterungsverhältnisse dies zulassen, werden die Arbeiten ausgeführt.

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