Fussgängerverbindungen Wiler-Städtli – Bau der Breitistäge und Schuelstäge

Die Bauarbeiten der öffentlichen Rebbergtreppen sind von Ende Juli bis Ende Oktober 2020 vorgesehen.

Ausgangslage

Im Zuge des Vorprojektes der Rebbergmelioration «Vorder Stadtberg» wurden, in Zusammenarbeit zwischen der Politischen Gemeinde und der Meliorationsgenossenschaft, zwei neue, öffentliche Rebbergtreppen festgelegt. Diese teilen den Rebberg am Südhang des Städtlis in drei Bewirtschaftungsgewanne.

Bauliche Realisierung

Die Projektierung mit öffentlicher Auflage und Genehmigung sind bereits über die Bühne gegangen. Die bauliche Realisierung steht vor der Tür. Es ist vorgesehen, die Arbeiten von Ende Juli bis Ende Oktober 2020 durchzuführen. Während den Sommerferien soll die Schuelstäge als erste gebaut werden. Gleichzeitig erfolgen die Mauerarbeiten am unteren Teil der Breitistäge. Die Fussgängerverbindung Wiler-Städtli wird während dem Bau durch die später wegfallende Eselstäge aufrechterhalten.

Die Ausstattung der Treppen

Mit Beton-Blockstufen entsteht ein dauerhaftes Bauwerk, hergestellt mit einheimischen Rohstoffen. Für die Sicherheit und den Komfort beim Begehen der Treppe wird ein Handlauf montiert. Pro Treppe laden drei Podeste mit seitlichen Ruhebänken zum Verweilen ein. Für die Beleuchtung werden Kandelaber der EKZ montiert, die mit intelligent gesteuerten LED-Leuchten Licht auf die Treppe bringen. Beim Benützen der Treppe geht das Licht an und schaltet danach automatisch wieder ab. Die Betriebszeiten sind die gleichen wie bei der Strassenbeleuchtung. Entlang der Rebbergstrasse (Schulweg) ist ebenfalls eine intelligente Beleuchtung geplant, die im Jahr 2021 realisiert werden soll.

Miteinbezug der Natur

Die Treppenparzellen beinhalten einen vier Meter breiten Grünstreifen, der als Magerwiese ausgebildet und mit Rebberg-typischen Gebüschen bepflanzt wird. Zusammen mit der durch den ganzen Rebberg verlaufenden Wildblumenböschung, kann eine Vernetzung geschaffen werden, die Artenvielfalt fördert. Die Kostenbeiträge von Bund und Kanton an die Melioration werden von solchen Massnahmen abhängig gemacht. Das heisst: Ohne Miteinbezug der Natur werden keine oder nur gekürzte Beiträge ausbezahlt.

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