Chlorothalonil und dessen Abbauprodukte im Grundwasser

Die Abbauprodukte des Wirkstoffes Chlorothalonil werden neu beurteilt.

Ausgangslage

Aufgrund der toxikologischen Neubeurteilung des Wirkstoffes Chlorothalonil durch das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) hat das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) die Liste der Metaboliten von Pflanzenschutzmittel-Wirkstoffen im Trinkwasser aktualisiert.

Hier eine aktualisierte Übersicht über die Hintergründe und die daraus abzuleitenden Konsequenzen:

Relevante Metaboliten

Ob ein Wirkstoff oder ein Abbauprodukt (Metabolit) eines Wirkstoffes als relevant eingestuft wird, ist von der toxikologischen Beurteilung durch das BLV abhängig. Rechtlich verbindlich ist die entsprechende Liste des BLW, welches die Liste aufgrund der Beurteilungen durch das BLV periodisch anpasst. Das BLW hat die Liste am 31.01.2020 aktualisiert. Neu werden alle Abbauprodukte des Wirkstoffes Chlorothalonil als relevant aufgeführt. Für alle aufgeführten Stoffe gilt der Höchstwert von 0.1 μg/l für Trinkwasser im Verteilnetz einer Trinkwasserversorgung.

Situation in Eglisau

In Eglisau liegt der Messwert für das Chlorothalonil R417888 (Sulfonsäure) unter dem Höchstwert von 0.1 Mikrogramm pro Liter Trinkwasser. Für das neu am 31.01.2020 in die Liste des BLV aufgenommene Chlorothalonil R471811 liegt der Messwert zwischen 0.1 und 0.3 Mikrogramm pro Liter und damit über dem zulässigen Höchstwert.

Das Abbauprodukt R471811 ist von der Europäischen Lebensmittelsicherheitsbehörde (EFSA) auf seine toxikologischen Eigenschaften beurteilt worden. Basierend auf den aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen hat es sich zwar als relevant, aber nicht als krebserregend erwiesen. Gemäss Mitteilung des BLV besteht keine unmittelbare Gesundheitsgefährdung und Konsumentinnen und Konsumenten können Trinkwasser weiterhin ohne Einschränkungen konsumieren.

Auswirkungen des Anwendungsverbotes für Chlorothalonil

Mit dem Anwendungsverbot wird der Eintrag in die Umwelt (Boden, Grundwasser, Trinkwasser) unterbunden. Es ist daher zu erwarten, dass auch die Belastung des Grundwassers durch die Abbauprodukte zurückgeht. Es ist allerdings nicht bekannt, wann dieser Rückgang beginnt und wie rasch er sich entwickelt. Weil der Wirkstoff seit mehr als 30 Jahren eingesetzt wird, ist es durchaus denkbar, dass die Auswirkungen des Verbotes erst in ein paar Jahren messbar werden. Zudem ist die Geschwindigkeit des Rückgangs nicht nur von den stofflichen Eigenschaften der Abbauprodukte, sondern auch von zahlreichen lokalen Gegebenheiten abhängig (z.B. Bodeneigenschaften, Erneuerungsrate des Grundwassers).

Weiteres Vorgehen

Dort wo der Rückgang durch den Verzicht auf den Einsatz des Wirkstoffes nicht in akzeptabler Frist zur Einhaltung der zulässigen Höchstwerte führt, sind weitere Massnahmen durch die Wasserversorgungen einzuleiten. Welcher Art diese Massnahmen sind, wird mit den Fachspezialisten des Amtes für Abfall, Wasser, Energie und Luft (AWEL), des Amtes für Landwirtschaft (ALN) und des Kantonalen Labors diskutiert.

> Gemeinderat Eglisau

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