Einzelinitiative «Stampfi-Lift»

Das Stampfiquartier soll mittels eines öffentlich benutzbaren Personenlifts an das Netz des Öffentlichen Verkehrs (Bahnhof Hüntwangen-Wil) und an die Einkaufsmöglichkeiten im Bauelenzelg angebunden werden.

Die Einzelinitiative ist eine Mitwirkungsmöglichkeit, mit der Stimmberechtigte eine Idee in die Diskussion einbringen oder ein Vorhaben anstossen können. In Versammlungsgemeinden wie Eglisau kann eine einzelne stimmberechtige Person eine sogenannte Einzelinitiative einreichen. Dafür muss keine Unterschriftensammlung durchgeführt werden. Die Einzelinitiative kann eine allgemeine Anregung oder ein konkret ausgearbeitetes Vorhaben beinhalten. Bedingung ist, dass die Gemeindeversammlung für das Geschäft zuständig ist. Der Gemeinderat muss innert dreier Monate nach Einreichung der Einzelinitiative über ihre Gültigkeit beschliessen. Er kann der Gemeindeversammlung gleichzeitig einen Gegenvorschlag beantragen. Die Initiantin/der Initiant kann den Inhalt der Einzelinitiative in der Gemeindeversammlung mündlich erläutern.

Helga Kettner hat mit Schreiben vom 4. Januar 2019 die Einzelinitiative «Stampfi-Lift» eingereicht. Der Gemeinderat hat am 4. Februar 2019 deren Gültigkeit festgestellt.

Die Einzelinitiative enthält zusammengefasst das folgende Begehren: Es soll im Stampfiquartier ein öffentlich benutzbarer Personenlift erstellt werden, der die Anbindung des Quartiers mittels eines Lifts an das Netz des Öffentlichen Verkehrs (Bahnhof Hüntwangen-Wil) und an die Einkaufsmöglichkeiten im Bauelenzelg durch eine einfache Überwindung der gegebenen Höhendifferenz erleichtert.

Im April 2019 hat der Gemeinderat bei einer externen Firma eine Machbarkeitsstudie in Auftrag gegeben, um die technischen Realisierungsmöglichkeiten und die damit verbundenen Kosten abschätzen zu können. Die Machbarkeitsstudie hat aufgezeigt, welche Schwierigkeiten bei einer Realisierung eines Personenlifts zu überwinden wären. Beispielsweise befindet sich das Stampfiquartier in einem BLN-Gebiet (Bundesinventar schützenswerter Landschaften von nationaler Bedeutung), was weitere Abklärungen nötig machte. Im Frühjahr 2020 hatten diese einen Stand erreicht, der es erlaubt, den Stimmberechtigten konkrete Informationen über Machbarkeit und Kosten des Vorhabens zu präsentieren.

Der Gemeinderat hat darum in Absprache mit der Initiantin beschlossen, die Einzelinitiative «Stampfi-Lift» der Gemeindeversammlung vom 1. September zur Abstimmung vorzulegen. Die detaillierten Informationen dazu werden Sie im Weisungsheft zur Gemeindeversammlung vorfinden. Der Gemeinderat wird darin auch seine Haltung zur Einzelinitiative erklären.

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