Die Umsetzung des Parkierungskonzepts schreitet voran

Mit der Markierung der Parkfelder wird ein geordnetes Parkieren gewährleistet. In einem nächsten Schritt soll eine Bewirtschaftung des Parkraums eingeführt werden.

Der Gemeinderat hat mit einem Parkierungskonzept überprüfen lassen, wo es auf den Gemeindestrassen sinnvoll und rechtlich möglich ist, Parkfelder einzuzeichnen. Mit wenigen Ausnahmen ist es nicht gestattet, das Fahrzeug ausserhalb der markierten Felder abzustellen. Die Pläne lagen öffentlich auf, gegen einige Verfügungen sind Rekurse eingegangen. Auf denjenigen Strassen, bei den keine Rekurse eingegangen sind, wurden die Markierungsarbeiten und die Signalisationen Ende April ausgeführt. Bei einigen Strassen werden aufgrund von Rückmeldungen nochmals Anpassungen vorgenommen. Diese Ausschreibungen finden Sie ebenfalls in diesem Mitteilungsblatt, die Ausführung erfolgt voraussichtlich Ende August. Die eingegangenen Rekurse bei den übrigen Strassen sind momentan bei der kantonalen Sicherheitsdirektion hängig. Wegen der Corona-Krise ist nicht absehbar, wann diese abgehandelt und vollzogen werden können.

Mit der Markierung der Parkfelder wird ein geordnetes Parkieren gewährleistet und es besteht Klarheit für die Automobilisten. Insbesondere in Bahnhofsnähe gibt es viele auswärtige Pendlerinnen und Pendler, die ihre Autos tagsüber auf den Quartierstrassen abstellen. Andererseits werden Fahrzeuge auf Plätzen abgestellt, die nicht als Parkplätze vorgesehen sind. So werden die Vorplätze bei den öffentlichen Brunnen an der Burgstrasse, am Eggweg und an der Mettlenstrasse regelmässig als Abstellplätze für Autos benutzt. Wo möglich soll dies mit baulichen Massnahmen verhindert werden.

Mit dem Parkierungskonzept soll dem «Wildparkieren» in den Quartieren entgegengewirkt werden. Diese Massnahmen können jedoch nur greifen, wenn für die Einhaltung der Vorschriften gesorgt wird. Der Gemeinderat hat deshalb der Stadtpolizei Bülach angeordnet, den ruhenden Verkehr vermehrt zu kontrollieren. Ausserdem wird ein privater Dienstleister beauftragt, der die Stadtpolizei bei den Kontrollen personell unterstützt.

Die öffentlichen Parkplätze sollen nicht als kostenloser Ersatz für private Abstellplätze dienen. In einem nächsten Schritt soll deshalb eine Bewirtschaftung des Parkraums eingeführt werden. Dies kann durch Beschränkung der Parkdauer, der Erhebung von Parkgebühren, der Einschränkung des Platzangebots oder der Bevorzugung bestimmter Nutzergruppen geschehen. Als erste Vorkehrung kann demnächst an allen bestehenden Parkuhren bargeldlos bezahlt werden. Die Möglichkeit der Bezahlung mit Münzen bleibt bestehen. Welche weiteren Schritte eingeleitet werden, sind Gegenstand von laufenden Abklärungen. Der Gemeinderat wird Sie informieren, sobald das weitere Vorgehen bekannt ist.

>Elisabeth Villiger/Sicherheitsvorsteherin

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