UVEK erteilt Bewilligung für Nagra-Sondierbohrung in Eglisau

  • Dossier: Tiefenbohrung

Der Gemeinderat analysiert die Begründungen in der UVEK-Verfügung und erwägt die weiteren Schritte.

Radioaktive Abfälle entstehen vor allem bei der Nutzung von Kernenergie und in kleineren Mengen in Medizin, Industrie und Forschung. Nach heutigem Wissensstand kann nur die Lagerung in tiefen Gesteinsschichten die Sicherheit über die notwendigen sehr langen Zeiträume gewährleisten. Schweizweit läuft derzeit die Standortsuche für geologische Tiefenlager zur Endlagerung radioaktiver Abfälle. Dieser Vorgang ist auf Bundesebene im so genannten Sachplan Geologische Tiefenlager definiert. Dabei ist die Sicherheit das absolut vorrangige, zentrale Kriterium. Der aktuelle Stand der Standortsuche wurde im Oktober-Mitteilungsblatt dargestellt.

Die Nationale Genossenschaft für die Lagerung radioaktiver Abfälle (Nagra) hat sechs Gesuche für Sondierbohrungen im Gebiet «Nördlich Lägern» eingereicht, um den geologischen Untergrund in unserer Region zu untersuchen. Es ist jedoch noch nicht sicher, ob und welche Bohrungen dereinst überhaupt nötig sein werden.

Eine Sondierbohrung ist im Süden von Eglisau («Gländ», in der Nähe der Panzersperre) geplant. Mit Schreiben vom 24. August 2017 an das Bundesamt für Energie hat die Nagra um Erteilung einer Bewilligung für eine Sondierbohrung ersucht. Der Gemeinderat Eglisau und rund 90 in Eglisau wohnhafte Personen haben eine Einsprache gegen das Sondiergesuch eingereicht.

Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) hat mit Verfügung vom 26. September 2019 die Sondierbohrung in Eglisau bewilligt. Die in den Einsprachen gestellten Anträge wurden teilweise gutgeheissen, zum grösseren Teil aber abgewiesen. Die Verfügung des UVEK wurde den Einsprechenden zugestellt.

Der Gemeinderat analysiert nun die Begründungen in der UVEK-Verfügung und erwägt dann eine Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht.