Schutzverordnung für das untere Tösstal

Das untere Tösstal zählt zu den schönsten Landschaften im Kanton Zürich. Darum sieht der vom Kantonsrat festge-setzte Richtplan vor, die Landschaft und Natur im unteren Tösstal zu schützen und für die kommenden Generatio-nen zu erhalten und weiterzuentwickeln.

Der Eintrag im kantonalen Richtplan verpflichtet die Behörden, für das Gebiet eine so genannte Natur- und Landschaftsschutzverordnung auszuarbeiten. Mit dieser Verordnung werden die Natur- und Landschaftswerte im unteren Tösstal langfristig und verbindlich gesichert. Der Richtplan verlangt ebenso, dass die Erarbeitung dieser Schutzverordnung unter partnerschaftlichem Einbezug der Gemeinden, Grundeigentümer, Bewirtschafter, Interessengruppen und der lokalen Bevölkerung erfolgen soll.

Die verschiedenen Nutzungs- und Schutzinteressen wurden bereits vor der Erarbeitung der Schutzverordnung gemeinsam mit den Gemeinden und Planungsgruppen erhoben und ein einem Masterplan dokumentiert.

Inzwischen wurde eine Begleitgruppe gebildet, bestehend aus Vertretungen der Gemeinden, regionalen Planungsgruppen, der lokalen Land- und Forstwirtschaft und Naturschutzorganisationen. Die Gruppe wird regelmässig über die Projektfortschritte orientiert und hat die Möglichkeit, laufend ihre Anliegen einzubringen. Es sind auch verschiedene Informationsveranstaltungen für Landwirte, Waldeigentümer und die interessierte lokale Bevölkerung geplant. Seitens Eglisau habe ich als Verantwortlicher für Raumplanungsfragen Einsitz in diese Begleitgruppe.

Alle Informationen rund um die Gebietsplanung und die Schutzverordnung für das untere Tösstal finden sich im Internet unter

https://aln.zh.ch/internet/baudirektion/aln/de/naturschutz/naturschutzgebiete/svo_unt_toesstal.html

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