Nagra-Sondierbohrung in Eglisau

  • Dossier: Tiefenbohrung

Gemeinderat verzichtet auf Beschwerde ans Bundesverwaltungsgericht

Die Nationale Genossenschaft für die Lagerung radioaktiver Abfälle (Nagra) hat sechs Gesuche für Sondierbohrungen im Gebiet «Nördlich Lägern» eingereicht, um den geologischen Untergrund in unserer Region zu untersuchen. Es ist noch nicht sicher, ob und welche Bohrungen dereinst überhaupt nötig sein werden.

Eine dieser Sondierbohrungen ist im Süden von Eglisau («Gländ», in der Nähe der Panzersperre) vorgesehen.

Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) hat mit Verfügung vom 26. September 2019 die Sondierbohrung in Eglisau mit Auflagen bewilligt. Die Verfügung wurde allen Einsprechenden zugestellt.

Der Gemeinderat hat die Bewilligung und die darin formulierten Auflagen analysiert. Er ist zum Schluss gekommen, auf eine Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht zu verzichten. Die in seiner Einsprache vom November 2017 zum Bohrgesuch der Nagra formulierten Forderungen (Schutz vor Lärm und Lichtverschmutzung, Verkehrssicherheit für den Velo- und Fussverkehr auf der alten Landstrasse, Schutz von Strasseninfrastruktur und Grundwasser u.a.) wurden grösstenteils in der Bewilligung des UVEK als Auflagen für die Nagra aufgenommen.

Der Gemeinderat will sich dem Prozess für die Suche des sichersten Standortes für ein Tiefenlager nicht grundsätzlich verschliessen. Die Erkenntnisse, die aus den Tiefenbohrungen gewonnen werden sollen, sind für den Standortentscheid von grundlegender Bedeutung.

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