Veranstaltungen bewilligen lassen

Planen Sie eine Veranstaltung?

Das Polizeisekretariat stellt die Bewilligungen für Festanlässe, politische Anlässe wie Demonstrationen und Kundgebungen, Sportveranstaltungen und sämtliche Standaktionen etc. aus.

Wann ist eine Bewilligung nötig?

Sie benötigen eine Bewilligung, wenn Sie planen 

  • im Freien Verstärkeranlagen einzusetzen
  • auf öffentlichem oder privatem Grund Fahrnisbauten (Zelte, Bühnen, Schaustellgeschäfte) aufzubauen
  • Strassen und/oder Plätze zu sperren
  • Getränke und Speisen gegen Entgelt abzugeben
  • Mobile Informations- und Werbeeinrichtungen aufzustellen
  • Kundgebungen, Umzüge, Festanlässe, Schaustellungen durchzuführen

Vorgehen

Die Bewilligungsgesuche sind mindestens vier Wochen vor dem Anlass schriftlich dem Polizeisekretariat Eglisau, Obergass 17, 8193 Eglisau, einzureichen.

> Informationen für Veranstalter
> Gesuchsformular