Bauausschreibungen

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Planauflage / Rechtsmittelbehelfe

Planauflage während 20 Tagen bei der Gemeinderatskanzlei. Während dieser Zeit können Baurechtsentscheide schriftlich bei der Gemeindeverwaltung angefordert werden. Wer das Begehren nicht innert dieser Frist stellt, hat das Rekursrecht verwirkt. Die Rekursfrist läuft ab Zustellung des Baurechtsentscheides (§§ 314 – 316 PBG).