Unterhaltsarbeiten auf dem Friedhof Eglisau

Gräber werden nach Ablauf der Ruhefrist ausgehoben, das Gemeinschaftsgrab wird erweitert, Baumschneidearbeiten

Bei Gräbern gilt eine Ruhefrist von mindestens 20 Jahren, bis sie aufgehoben werden. Bei einer Aufhebung werden immer ganze Grabfelder geräumt. Die Ruhefrist beginnt zu laufen, wenn der letzte freie Platz eines Grabfeldes belegt ist. In der Praxis bedeutet dies, dass Gräber im Schnitt 22 bis 24 Jahre bestehen bleiben. Bei der Grabauflösung wird das Grab nur obererdig abgeräumt. Die menschlichen Überreste bzw. die Urne mit der Asche der verstorbenen Person bleiben im Boden.

Neben den Reihengräbern gibt es die Möglichkeit der gemeinschaftlichen Bestattung. Im Gedenken an die Verstorbenen können an Granitplatten Namenstafeln angebracht werden. Ist auf den Granitplatten kein Platz für weitere Gedenktafeln vorhanden, müssen zusätzliche Stelen errichtet werden. Da die Nachfrage nach Beisetzungen im Gemeinschaftsgrab auf dem Friedhof Eglisau in den letzten Jahren stark zugenommen hat, müssen bald wieder zwei weitere Stelen aufgestellt werden.

Nicht nur die Gräber müssen gepflegt werden, auch die Begrünung bedarf des regelmässigen Unterhalts. Die Baumkronen müssen zurückgeschnitten, bruchgefährdete Äste entfernt werden. Diese Routinearbeiten werden am 12. und 13. August auf dem Friedhof durchgeführt.

Auch der Ort der letzten Ruhe muss gehegt und gepflegt werden. Wir bitten die Angehörigen um Nachsicht, wenn es auf dem Friedhof zeitweilig betriebsam zu- und hergeht.

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