Haben Sie etwas gefunden?

Sie sind von Gesetzes wegen verpflichtet, einen Fundgegenstand abzugeben, wenn der Wert der Sache Fr. 10.- offenbar übersteigt. Sofern Sie etwas auf öffentlichem Grund (Gemeindegebiet Eglisau) gefunden haben, können Sie den Fundgegenstand deshalb an unserem Schalter im Gemeindehaus abgeben. Bei allfälligen Fragen helfen wir Ihnen gerne weiter.