Strafregisterauszug anfordern

Wer wird im Strafregister erfasst?

  • Personen, die eine Straftat begangen haben und dafür in der Schweiz verurteilt wurden.
  • Schweizer Staatsangehörige, die im Ausland verurteilt wurden.
  • Personen gegen die in der Schweiz Strafverfahren wegen Verbrechen und Vergehen hängig sind.

Dafür benötigen Sie einen Strafregisterauszug

  • Bewerbung für eine Anstellung
  • Erwerb eines Waffenscheines
  • Einbürgerungsgesuch
  • etc.

Auszug bestellen

Als Privatperson können Sie nur über sich selbst einen Auszug anfordern. Sie können aber eine Stellvertreterin oder einen Stellvertreter benennen (nur möglich bei Bestellung über Internet; mit Nachweis der Vollmacht) oder den Auszug direkt an eine Drittperson (z.B. an den Arbeitgebenden oder den Vermietenden) zustellen lassen.

Der Auszug kostet 20 Franken.Wenn Sie eine Beglaubigung des Auszugs benötigen (z.B. für einen Visumsantrag), erhöht sich die Gebühr um 20 Franken.

Sie können den Auszug an einem Postschalter oder über das Internet bestellen.