Vormundschaft

Personen, die nicht in der Lage sind, notwendige Unterstützung einzuholen, sind auf Schutz angewiesen. So beispielsweise bei geistiger oder psychischer Beeinträchtigung oder schwerer Suchtkrankheit. Oder auch Minderjährige, um die sich die Eltern nicht kümmern können.

Die Vormundschaftsbehörden der ein­zelnen Gemeinden wurden aufgrund einer Gesetzesänderung per 1. Januar 2013 aufgehoben. Die Aufgaben der bisherigen Vormundschaftbehörden werden seither durch eine regionale Behörde, der sogenannten Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB), übernommen. Für unsere Gemeinde ist die KESB Bülach Nord zuständig. Diese ist wie folgt erreichbar:

KESB Bülach Nord
Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde
Feldstrasse 99
8180 Bülach

Tel.-Nr.: 044 863 12 50
E-Mail: 
www.kesb-zh.ch/buelach-nord