Ausgangslage und Anlass für die Teilrevisionen
Die kommunale Nutzungsplanung legt fest, was in Eglisau wo gebaut werden darf.
Bau- und Zonenordnung (BZO)
Die kommunalen bau- und planungsrechtlichen Vorschriften der Gemeinde Eglisau sind seit 2015 in der Bau- und Zonenordnung (BZO), dem Zonenplan, den Waldabstandslinienpläne Schaffhauserstrasse und Rhihalden und dem Kernzonenplan geregelt. Der Zonenplan «Steinboden und Schlafapfelbaum» wurde teilrevidiert und 2019 in Kraft gesetzt.
Die Bau- und Zonenordnung (BZO) wird aus folgenden Gründen teilrevidiert:
- Harmonisierung der Begriffe: Mit der am 1. März 2017 in Kraft getretenen Teilrevision des kantonalen Planungs- und Baugesetzes (PBG) wurden im Kanton Zürich die einheitlichen Baubegriffe und Messweisen der Interkantonalen Vereinbarung über die Harmonisierung der Baubegriffe (IVHB) eingeführt. Die Gemeinden sind gemäss Übergangsbestimmungen gehalten, ihre Bau- und Zonenordnungen bis spätestens 8 Jahre ab Inkrafttreten der Gesetzesänderung anzupassen.
- Mehrwertausgleich: Die BZO soll mit den für die Umsetzung des Mehrwertausgleichsgesetzes (MAG) und der dazugehörenden Verordnung (MAV) erforderlichen Bestimmungen ergänzt werden.
- Klima und Siedlungsökologie: Am 1. Dezember 2024 trat das revidierte PBG in Kraft, welches den Gemeinden erlaubt, Bestimmungen für eine klimaangepasste Siedlungsentwicklung zu erlassen. Mit der Teilrevision der BZO wird geprüft, welche Bestimmungen zur Verbesserung der Siedlungsbegrünung aufgenommen werden können.
- Überarbeitung und Integration der Parkplatz-Verordnung aus dem Jahr 1994
- Korrektur von Fehlern aus der Praxis: In den letzten Jahren erkannte Fehlwirkungen und Vollzugsprobleme in der aktuellen BZO sollen behoben werden.
Für die Erarbeitung der Teilrevision hat der Gemeinderat Eglisau eine Arbeitsgruppe eingesetzt. Diese wird von SUTER VON KÄNEL WILD, Planer und Architekten AG, aus Zürich fachlich begleitet. Die Arbeitsgruppe hat in den letzten Jahren erkannte Fehlwirkungen und Vollzugsprobleme gesammelt. Bis am 12. August 2022 hat sie auch Anliegen und Bedürfnisse aus der Bevölkerung zur Bau- und Zonenordnung sowie zum Zonenplan entgegengenommen (wir haben dazu im Mitteilungsblatt 8/22 informiert).
Die Teilrevision erfolgte in mehreren Phasen. Nachdem der Handlungsbedarf festgelegt und die Grundlagen erarbeitet worden waren, wurde 2023 der Entwurf für die Revisionsvorlage erarbeitet. Dieser ging Anfang 2024 zur Vorprüfung an den Kanton. Die erste Vorprüfung der Teilrevision durch den Kanton ist inzwischen erfolgt. Da der Kanton eine Überarbeitung und eine zweite Vorprüfung wünschte, verzögert sich die öffentliche Mitwirkung auf das erste Quartal 2025. Das bedeutet, dass die Teilrevision im zweiten Halbjahr 2025 der Gemeindeversammlung vorgelegt und festgesetzt werden kann.
Kommunaler Richtplan
Parallel zur Teilrevision der Nutzungsplanung wird die kommunale Richtplanung überarbeitet. Der kommunale Richtplan ist ein behördenverbindliches Planungsinstrument. Er konkretisiert die Vorgaben des kantonalen und regionalen Richtplans, enthält die kommunalen verkehrlichen Festlegungen und dient der Abstimmung von Siedlung und Verkehr. Der rechtskräftige Verkehrsplan aus dem Jahr 1987 mit Änderungen von 1991 definiert die Netze für den motorisierten Verkehr sowie für den Fuss- und Veloverkehr.
Seit der letztmaligen Teilrevision des Verkehrsplans vor 33 Jahren haben sich sowohl die kommunalen Rahmenbedingungen (u.a. Umsetzung von Tempo-30-Zonen) als auch die kantonalen Vorgaben (u.a. Ablösung der Zugangsnormalien durch die Verkehrserschliessungsverordnung, Richtplan-Revisionen sowie neue strategische Vorgaben in Form von Gesamtverkehrskonzepten) verändert. Das im Jahr 2022 verabschiedete regionale Gesamtverkehrskonzept Zürcher Unterland plus formuliert zudem Handlungsanweisungen an die Gemeinden, die es in die kommunale Planung zu integrieren gilt.
Nächste Schritte
Die beiden Teilrevisionen werden am 21. Januar 2025 im Rahmen einer öffentlichen Informationsveranstaltung der Bevölkerung präsentiert. Die öffentliche Auflage startet am 24. Januar 2025. Ab dann werden sämtliche Unterlagen hier online zur Verfügung gestellt. Die Unterlagen werden auch zu den ordentlichen Schalteröffnungszeiten beim Geschäftskreis Bau und Planung auf der Gemeindeverwaltung Eglisau zur Einsichtnahme aufliegen. Die öffentliche Auflage wird bis am 25. März 2025 dauern. Anfang März werden Sprechstunden angeboten, bei denen die Möglichkeit besteht, Fragen oder Anliegen im Gespräch mit den verantwortlichen Personen zu behandeln. Die Termine für die Sprechstunden werden hier und im Mitteilungsblatt vom Februar 2025 bekanntgegeben.
- 21. Januar 2025: öffentliche Informationsveranstaltung
- 24. Januar 2025: Start der öffentlichen Auflage
- Anfang März 2025: Sprechstunden (auf Anmeldung, Termine folgen)
- 25. März 2025: Ende der öffentlichen Auflage
- 9. September 2025: Abstimmung an der Gemeindeversammlung