WohnRaum für Geflüchtete

Ausgangslage

Wie alle Gemeinden hat Eglisau den gesetzlichen Auftrag, Personen aus dem Asylbereichunterzubringen, zu betreuen und zu unterstützen. Waren es lange Zeit fünf Personen pro tausend Einwohnerinnen und Einwohner, hat der Zürcher Regierungsrat dieses Kontingent im April 2022 in Folge des Kriegs in der Ukraine auf 0,9 % erhöht. Am 1. Juni 2023 stieg dieses Kontingent weiter an, auf 1,3 %. Das bedeutet, dass die Gemeinde Eglisau verpflichtet ist, 71 geflüchtete Personen aufzunehmen.

Bisher hat es die Gemeinde Eglisau glücklicherweise geschafft, Wohnungen von Privaten zu mieten. Auch haben zahlreiche Gastfamilien grosszügig Geflüchtete aus der Ukraine aufgenommen. Auf diese Weise konnten neu Angekommene bisher immer untergebracht werden.

Allerdings hatte sich bereits im Herbst 2022 abgezeichnet, dass sich die Situation weiter verschärfen wird. Hauptgrund dafür ist die Abhängigkeit vom freien Wohnungsmarkt: Einige Wohnungen stehen nur befristet zur Verfügung, bei anderen wollen die privaten VermieterInnen ihre Liegenschaften baulich aufwerten und wieder weitervermieten. Generell ist die Situation auf dem Wohnungsmarkt angespannt und die Mietkosten steigen weiter. Hinzu kommt, dass mehrere Gastfamilien, die in den vergangenen Monaten Geflüchtete aus der Ukraine aufgenommen haben, ihren Wohnraum wieder für sich selbst nutzen wollen. All dies führte immer häufiger zu Umplatzierungen. Geflüchtete mussten in anderen, zum Teil teureren, Unterkünften untergebracht werden Auch der personelle Aufwand für die Wohnungssuche, Umzüge und Organisation der Einrichtung nahm noch weiter zu. Ein kostenintensiver und für alle Beteiligten unbefriedigender Zustand, der langfristig nicht tragbar ist.

Der Geschäftskreis Soziales der Gemeinde Eglisau hat darum im Auftrag der Sozialbehörde bereits im Herbst 2022 eine Arbeitsgruppe gegründet, um langfristige Lösungen für diese Problemezu finden, da eine Entspannung der geopolitischen Lage nicht absehbar ist.

Ziel der Arbeitsgruppe war, eine Lösung zu erarbeiten, bei der die Gemeinde unabhängig ist vom freien Wohnungsmarkt und vom freiwilligen Engagement von Gastfamilien. Weitere Anliegen der Arbeitsgruppe waren, dass die Kosten für die Unterbringung kalkulierbar sind, Flüchtlinge an einem Ort wohnen bleiben können und dadurch noch besser betreut werden. Nicht zuletzt sollte der Wohnraum für Flüchtlinge flexibel umgenutzt werden können, wenn sich die Situation im Asylbereich entspannen sollte.

Planung und Projektierung

Nachdem die Arbeitsgruppe mehrere Varianten geprüft und Kriterien wie Kosten, Voraussetzungen für die Integration, Konfliktpotenzial, Flexibilität des Wohnraums und Unabhängigkeit vom freien Wohnungsmarkt abgewogen hat, hat sie im Mai 2023 einen Vorschlag vorgelegt. Es sind Wohnunterkünften im Elementbau auf dem Areal Sandgrueb. Das Areal bietet den nötigen Platz und es gehört der Gemeinde. In den geplanten Elementbauten kann die Mehrheit der 71 Geflüchteten untergebracht werden. Ein Teil der Geflüchteten wird nach wie vor in Wohnungen im Städtli wohnen bleiben. Die modulare Bauweise der Wohnunterkünfte in der Sandgrueb ermöglicht es, den Wohnraum zu erweitern oder anders einzuteilen, sollte sich der Bedarf verändern. So könnten zum Beispiel auch günstige Wohnungen entstehen, wenn das Kontingent der Asylsuchenden wieder sinkt. Oder die Unterkünfte könnten für andere kommunale Nutzungen verwendet werden. Obwohl es sich bei den Elementbauten um eine kostengünstige Bauweise handelt, erfüllen sie die energetischen Auflagen und bieten einen guten Wohnkomfort für eine langfristige Lösung. Im Mai 2023 hat der Gemeinderat einen Kredit von Fr. 25'000.- gesprochen, um das Vorprojekt für die Wohnunterkünfte in der Sandgrueb auszuarbeiten. Inzwischen ist das Vorprojekt abgeschlossen. Am 22. November 2023 wurde die Bevölkerung an einer öffentlich Veranstaltung über die Details des Projekts informiert.

Nächste Schritte

Das ausgearbeitete Projekt wurde an der Gemeindeversammlung vom 14. März 2024 beraten und von den Stimmberechtigten ohne Änderungen zur Annahme an der Urnenabstimmung empfohlen. Die Urnenabstimmung findet am 9. Juni 2024 statt. Bei einer Annahme an der Urne könnte frühestens im Herbst 2024 mit den Bauarbeiten begonnen werden. Die Unterkünfte wären dann im Sommer 2025 bezugsbereit.

Am 31. Januar 2024 hat der Regierungsrat des Kantons Zürich informiert, dass die Aufnahmequote von Geflüchteten für die Gemeinden per 1. Juli 2024 nochmals erhöht wird auf 1.6%.

Unterlagen

Präsentation der Informationsveranstaltung vom 22. Nov. 2023
Häufig gestellte Fragen und Antworten (FAQ)

 

Newsmeldungen zum Dossier

Der Gemeinderat hat für die Vakanzen in der Behörde für Alters- und Pflegefragen Ersatzwahlen angeordnet

Mit Christina Kuhn Bänninger, Charlotte Scherr und Ursula Büchli-Flüeler sind in den letzten Monaten drei Mitglieder aus der Behörde für Alters- und Pflegefragen ausgetreten. Inzwischen konnte der Gemeinderat, der für die Durchführung der Wahlen zuständig ist, Ruth Mattich in stiller Wahl als Nachfolge von Christina Kuhn Bänninger bestätigen. Für die beiden weiteren Vakanzen hat der Gemeinderat das Vorverfahren für die Ersatzwahlen angeordnet, damit die Behörde für Alters- und Pflegefragen (BAPF) weiterhin handlungs- und entscheidungsfähig bleibt. Der Gemeinderat bietet der BAPF zudem für die kommenden Monate Unterstützung an.

 

Christina Kuhn Bänninger gab im Dezember 2023 ihren Austritt aus der BAPF per Ende März 2024 bekannt. Der Gemeinderat, der für die Durchführung von Wahlen in der Gemeinde zuständig ist, hat daraufhin das Vorverfahren für die Ersatzwahl gestartet und die Vakanz öffentlich ausgeschrieben. Inzwischen konnte der Gemeinderat Ruth Mattich in stiller Wahl bestätigen. Sie wird ihr Amt anfangs April antreten.

Anfangs dieses Monats teilten Charlotte Scherr und Ursula Büchli-Flüeler ihren Rücktritt aus der BAPF per sofort respektive per Ende März mit. Wie auch zuvor Christina Kuhn Bänninger gaben sie gesundheitliche Gründe für ihren Entscheid an. Auch für diese Vakanzen hat der Gemeinderat als Wahlleitende Behörde das Vorverfahren für die Ersatzwahl gestartet. Die amtliche Publikation erfolgt Ende Monat im Mitteilungsblatt.

Handlungsfähigkeit der BAPF weiterhin gegeben

Die BAPF wird von Regula Peter präsidiert, die im Gemeinderat für das Ressort Gesellschaft zuständig ist, in welches die Aufgaben der BAPF fällt. Bis Ende März setzt sich die BAPF aus Alois Jenni, Christina Kuhn Bänninger, Ursula Büchli-Flüeler und Regula Peter zusammen. Bis die Vakanzen besetzt sind, besteht die BAPF ab April aus Alois Jenny, Ruth Mattich und Regula Peter. Damit die Behörde handlungsfähig ist, muss die Hälfte, also mindestens drei der fünf Mitglieder, im Amt sein. Dies ist damit weiterhin gegeben. Der Bezirksrat, der die Aufsicht über die BAPF innehat, wurde über die personellen Wechsel in Kenntnis gesetzt.

Der Gemeinderat bietet der BAPF Unterstützung an

Bei der BAPF handelt es sich um eine eigenständige Kommission, die ihre an sie übertragenen Aufgaben unabhängig ausübt. Der Gemeinderat möchte der BAPF Unterstützung anbieten und interne Ressourcen bereitstellen, damit die BAPF die bevorstehenden Herausforderungen angehen kann. Der Gemeinderat möchte zudem die Zuständigkeiten und Aufgabenteilung zwischen den Behörden konkretisieren sowie den Informationsfluss intensivieren. Dazu werden nun umgehend die nötigen Vorkehrungen getroffen und in den kommenden Wochen umgesetzt.

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