Aussengastronomie in Eglisau: Kleinanbieter für mobile Gastronomie gesucht

Der Gemeinderat hat ein Reglement über die Nutzung der Aussengastronomie im Städtli verabschiedet, mit dem er den Interessen der verschiedenen Nutzerinnen und Nutzer angemessen Rechnung tragen möchte. Ob es künftig auch ein mobiles Gastronomieangebot (z.B. Foodtrucks) an zwei Standorten gibt, wird vorerst im Rahmen einer 3-monatigen Testphase geprüft.

Das Städtli Eglisau ist nicht nur das historische Zentrum, sondern auch gesellschaftlicher, geschäftlicher und kultureller Mittelpunkt von Eglisau. Daneben ist das Städtli Eglisau aber auch ein Wohnquartier, das als solches erhalten bleiben soll. Das Städtli ist geprägt durch eine besondere Atmosphäre, historische Bauten und einen öffentlichen Raum, der für Eglisauerinnen und Eglisauer, Gewerbetreibende, Touristinnen und Touristen und Veranstalter immer mehr an Bedeutung gewinnt. 

Folge davon ist, dass die Ansprüche an den öffentlichen Raum im Städtli hinsichtlich Nutzung, Gestaltung und Aufenthaltsqualität zunehmen. Das Städtli ist kleinräumig und der Platz beschränkt. Übermässige Einwirkungen durch Lärm oder die Benutzung des öffentlichen Grundes, sowie Konflikte zwischen den verschiedenen Nutzungsansprüchen, sind oft unvermeidlich. Der Gemeinderat möchte mit einem Reglement über die Nutzung der Aussengastronomie im Städtli den Interessen der verschiedenen Nutzerinnen und Nutzer angemessen Rechnung tragen. Im räumlichen Leitbild hält der Gemeinderat fest, dass die Belebung im Städtli mit Wohn- und Gastronomienutzung sowie Kleinläden gefördert werden soll. Mit der Realisierung der Begegnungszone sieht der Gemeinderat Eglisau eine optimale Gelegenheit, die Aussengastronomie im Städtli Eglisau auf öffentlichem Grund anzubieten.

Foodtrucks im öffentlichen Raum – Anbietende für zwei Standorte gesucht

Mobile Gastronomieangebote tragen zur Lebendigkeit eines Orts bei und können ihn aufwerten. Sie sind räumlich definiert und betrieblich selbständig. Der Gemeinderat hat mit der Genehmigung des Reglements für die Aussengastronomie je einen Abstellplatz für Verkaufswagons (z.B. Foodtrucks) auf dem Chilenplatz und in der Lochmühle definiert und möchte die Sommersaison vom 1. Juni bis 30. September als Testphase nutzen. Die dreimonatige Testphase ermöglicht, Erfahrungen zu sammeln. Bei einer positiven Resonanz wird ein permanentes Angebot an Imbissständen und Foodtrucks in Erwägung gezogen.  

An den beiden definierten Standorten auf dem Chilenplatz und in der Lochmühle soll an den Wochenenden (samstags und sonntags) teilweise mobile Verpflegung angeboten werden. Sitzplätze sind nicht vorgesehen, einzelne Stehtische sind erlaubt. Die Auflagen und Anweisungen vom Kantonalen Labor Zürich, sowie der Lebensmittelgesetzgebung, sind zwingend einzuhalten. 

Die Gemeinde Eglisau sucht Kleinbetriebe, die sich für einen Standort im Städtli interessieren. Bitte melden Sie sich bis zum 30. Juni bei der Gemeinde Eglisau, Geschäftskreis Bevölkerungsdienste & Sicherheit, bevoelkerung@eglisau.ch, 
Tel. 043 422 35 02. 

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