Beerdigungsanzeigen in alle Haushaltungen sind neu kostenpflichtig

Die Gemeinde Eglisau kommt bei Bestattungen für alle nötigen Grundleistungen auf. Zudem ist sie gemäss § 17 der Bestattungsverordnung verpflichtet, Todesfälle zu publizieren. Dies tut sie mittels Anzeige im Infokasten vor dem Gemeindehaus. Der Druck und die Verteilung von Todesanzeigen in alle Haushaltungen ist eine zusätzliche Dienstleistung, die in Anspruch genommen werden kann, aber nicht muss.

Ab sofort sind Beerdigungsanzeigen, die in alle Haushaltungen von Eglisau verteilt werden, nicht mehr gratis sondern kosten pauschal 500.- Franken. Im Infokasten beim Gemeindehaus werden Todesanzeigen weiterhin aufgehängt. Dieses Angebot ist kostenlos und bleibt bestehen.

Die neue Gebühr wird aus mehreren Gründen erhoben: Das Angebot wird immer weniger nachgefragt. Oft nahmen Angehörigen die Dienstleistung nur in Anspruch, weil sie gratis war. Auf der anderen Seite hat die Gemeinde vermehrt Rückmeldungen erhalten von Personen, die diese Anzeigen explizit nicht mehr in ihrem Briefkasten wünschen. 

Im Bewusstsein, dass einige Bürgerinnen und Bürger die Anzeigen im Briefkasten sehr schätzen und vermissen werden, hat die Gemeinde Alternativen geprüft. Leider waren diese nicht zweckmässig, sei es wegen des oftmals hohen Zeitdrucks oder aufgrund von administrativen Hürden.

Der Versand der Todesanzeigen in alle Haushaltungen ist aufwendig. Der Aufwand wird auch mit der neuen Pauschale von Fr. 500.- bei Weitem nicht gedeckt. Allein der Versand kostet Fr. 450.– (normal) respektive Fr. 1'000.– (express). Hinzu kommen Druck- und Materialkosten sowie der Arbeitsaufwand. Somit subventioniert die Gemeinde den Versand also weiterhin. In Härtefällen können individuelle Lösungen gefunden werden.

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