Behindertengerechter Ausbau von drei Bushaltestellen in Eglisau

Das Behindertengleichstellungsgesetz des Bundes, das am 1. Januar 2004 in Kraft trat, verlangt, dass bestehende Bauten und Anlagen sowie Fahrzeuge für den öffentlichen Verkehr innerhalb von 20 Jahren, bis spätestens am 31. Dezember 2023, umgesetzt sind. Damit soll erreicht werden, dass Menschen mit eingeschränkter Mobilität an diesen Haltestellen selbstständig ein- und aussteigen können.

Dieses Ziel wurde nicht erreicht. Nach Ablauf der 20-jährigen Frist waren gemäss Zürcher Verkehrsverbund (ZVV) erst zwei Drittel der insgesamt 2'200 Bushaltestellen im Kanton Zürich für Menschen mit Behinderungen selbstständig nutzbar. Als Alternative finanziert der Zürcher Regierungsrat deshalb bis mindestens Ende 2027 einen Ersatzfahrdienst für Menschen mit eingeschränkter Mobilität. Bis dahin haben Städte und Gemeinden Zeit, dort wo es möglich ist, Haltestellen behindertengerecht auszubauen.

Situation in Eglisau

In Eglisau verkehren heute je eine Buslinie ab dem Bahnhof Hüntwangen-Wil in Richtung Wiler (Linie 542) und nach Tössriederen (Linie 543). Insgesamt gibt es auf dem Gemeindegebiet von Eglisau neun Bushaltestellen, von denen aktuell keine behindertengerecht ist.

Anfang Jahr hat die Gemeinde gemeinsam mit Planern und dem verantwortlichen Transportunternehmen vertiefte Abklärungen aller Bushaltestellen auf dem Gemeindegebiet von Eglisau gemacht und die Möglichkeiten für behindertengerechte Lösungen eingehend geprüft. 

Mangelnde Verhältnismässigkeit und enge Platzverhältnisse

Bei der Prüfung aller Haltestellen der beiden Buslinien 542 und 543 haben sich die Topographie, die engen Platzverhältnisse und vor allem die Verhältnismässigkeit als besondere Herausforderungen herausgestellt. Aufgrund der ungewissen Zukunft der Linie 543 (Linie nach Tössriederen) wurde ein behindertengerechter Ausbau jener Haltestellen aufgrund der Verhältnismässigkeit nicht weiterverfolgt. 

Ausbau von drei Haltestellen geplant

Bei drei Bushaltestellen der Linie 542 hat sich gezeigt, dass sich behindertengerechte Lösungen realisieren lassen. Dies sind die Haltestellen Städtli, Schlafapfelbaum und Breitestrasse. Der behindertengerechte Ausbau dieser Haltestellen ist für das Jahr 2025 geplant. Die Verfahren gemäss Strassengesetz erfolgen noch in diesem Herbst. Die Lösungen entsprechen den gängigen Standards und werden gemäss den gesetzlichen Bestimmungen realisiert.

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