Ersatzwahl BAPF: Nachfrist für Wahlvorschläge läuft bis am 23. Mai

Vier Kandidatinnen sind für die Nachfolge von Charlotte Scherr und Ursula Büchli-Flüeler für die Ersatzwahl vorgeschlagen worden. Die Nachfrist für die Wahlvorschläge läuft bis am 23. Mai.

Gestützt auf die Wahlausschreibung vom 27. März 2024 sind für die Ersatzwahl innert der festgelegten Frist folgende Wahlvorschläge eingegangen: 

  • Antener Nicole (w), geb. 1972, kaufm. Angestellte, SVP 
  • Neuhaus Dorothee (Dodo) (w), geb. 1955, pens. Schulleiterin, parteilos 
  • Sixt Sabine (w), geb. 1962, Mütter-Väterberaterin HF, parteilos 
  • Truttmann Bär Verena (w), geb. 1958, pens. Schulleiterin und Lehrerin, Fokus Eglisau

In Anwendung von Art. 8 der Gemeindeordnung sowie § 48 ff. des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) wird eine neue Frist von 7 Tagen, bis spätestens am 23. Mai angesetzt, innert welcher die Wahlvorschläge zurückgezogen, geändert oder auch neue Wahlvorschläge beim Gemeinderat Eglisau, Gemeindeverwaltung, Obergass 17, 8193 Eglisau, eingereicht werden können.

Wählbar ist jede stimmberechtigte Person, die ihren politischen Wohnsitz in der Gemeinde hat. Die Kandidatin oder der Kandidat muss mit Namen und Vornamen, Geschlecht, Geburtsdatum, Beruf, Adresse und Heimatort auf dem Wahlvorschlag bezeichnet werden. Zusätzlich können der Rufname und die Zugehörigkeit zu einer politischen Partei angegeben werden. Auf einem Wahlvorschlag darf höchstens eine wählbare Person genannt sein. Jeder Vorschlag muss von mindestens 15 Stimmberechtigten der Gemeinde unter Angabe von Name, Vorname, Geburtsdatum und Adresse eigenhändig unterzeichnet sein. Diese können ihre Unterschrift nicht zurückziehen. 

Jede Person kann nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen. Formulare für die Wahlvorschläge sind bei der Gemeindeverwaltung Eglisau, Obergass 17, 8193 Eglisau und hier erhältlich.

 

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