Der in Etappe 2 des Sachplanverfahrens ausgehandelte «Leitfaden Abgeltungsverhandlungen» sieht vor, dass eine Delegation der Gemeinden der Standortregion mit den Entsorgungspflichtigen über die Frage der Abgeltungen und möglichen Kompensationen verhandelt. Diese Delegation soll aus fünf Vertretungen der Schweizer Gemeinden bestehen. Zusätzlich zu diesen Personen wird auch Deutschland ein Mitglied in die Delegation entsenden. Diese Vertretung wird von den Deutschen Gemeinden der Standortregion Nördlich Lägern bestimmt.
Die Legitimität der kommunalen Delegation wird mittels einer Vereinbarung zwischen den Schweizer Gemeinden der Standortregion und der Region der Brennelementverpackungsanlage (BEVA) sichergestellt. Unter der Leitung des Bundesamts für Energie (BFE) haben Vertretungen der Gemeinden, Kantone und Deutschland in den letzten zwei Jahren einen sogenannten «Delegationsvertrag» ausgearbeitet. Der Vertrag regelt unter anderem, welche Gemeinden Mitglied der Abgeltungskommission sind, wie die Delegation gebildet wird, wie sich die Kommission organisiert und welche Prozesse gelten, um Beschlüsse zu fassen.
Die Abgeltungskommission hat an ihrer konstituierenden Sitzung vom 23. November 2024 bereits erste Beschlüsse gefällt. Als Präsident amtet Dieter Schaltegger, Gemeindepräsident von Stadel, als Stellvertreter Patrick Zimmermann, Gemeindeammann von Würenlingen.
Die Verhandlungen mit den Entsorgungspflichtigen sollen 2025 starten, mit dem Ziel, ein Verhandlungsresultat bis im Sommer 2027 zu erreichen.
Vertretene Gemeinden in der Abgeltungskommission
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