Geologisches Tiefenlager: Standortgemeinden gründen die Abgeltungskommission

In der laufenden Etappe 3 des Sachplanverfahrens geologische Tiefenlager muss zwischen den Entsorgungspflichtigen und den Gemeinden der Standortregion sowie der Region der Brennelementverpackungsanlage (BEVA) die Frage der Abgeltungen und allfälligen Kompensationen geklärt werden. Um sich auf die Verhandlungen vorzubereiten und eine Delegation zu wählen und mandatieren, haben die 45 Schweizer Gemeinden der Standortregion Nördlich Lägern und der Region BEVA heute eine Kommission dafür gegründet. Auch die Gemeinde Eglisau hat Einsitz.

Der in Etappe 2 des Sachplanverfahrens ausgehandelte «Leitfaden Abgeltungsverhandlungen» sieht vor, dass eine Delegation der Gemeinden der Standortregion mit den Entsorgungspflichtigen über die Frage der Abgeltungen und möglichen Kompensationen verhandelt. Diese Delegation soll aus fünf Vertretungen der Schweizer Gemeinden bestehen. Zusätzlich zu diesen Personen wird auch Deutschland ein Mitglied in die Delegation entsenden. Diese Vertretung wird von den Deutschen Gemeinden der Standortregion Nördlich Lägern bestimmt.

Die Legitimität der kommunalen Delegation wird mittels einer Vereinbarung zwischen den Schweizer Gemeinden der Standortregion und der Region der Brennelementverpackungsanlage (BEVA) sichergestellt. Unter der Leitung des Bundesamts für Energie (BFE) haben Vertretungen der Gemeinden, Kantone und Deutschland in den letzten zwei Jahren einen sogenannten «Delegationsvertrag» ausgearbeitet. Der Vertrag regelt unter anderem, welche Gemeinden Mitglied der Abgeltungskommission sind, wie die Delegation gebildet wird, wie sich die Kommission organisiert und welche Prozesse gelten, um Beschlüsse zu fassen.

Die Abgeltungskommission hat an ihrer konstituierenden Sitzung vom 23. November 2024 bereits erste Beschlüsse gefällt. Als Präsident amtet Dieter Schaltegger, Gemeindepräsident von Stadel, als Stellvertreter Patrick Zimmermann, Gemeindeammann von Würenlingen.

Die Verhandlungen mit den Entsorgungspflichtigen sollen 2025 starten, mit dem Ziel, ein Verhandlungsresultat bis im Sommer 2027 zu erreichen.

Vertretene Gemeinden in der Abgeltungskommission

  • Kanton ZH: Bachs, Bülach, Eglisau, Glattfelden, Hochfelden, Höri, Hüntwangen, Neerach, Stadel und Weiach
  • Kanton AG: Böttstein, Döttingen, Fisibach, Untersiggenthal, Villigen und Würenlingen
  • Kanton SH: Buchberg

 

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