Die Verkehrsanordnung dauert vom 12. Juni 2024 bis 10. August 2024 (60 Tage). Nach Ablauf dieser Frist wird der Übergang in eine vorübergehende Verkehrsanordnung während der Gesamtdauer bis 30. September 2026 geprüft.
Die Missachtung der Signalisation wird als Übertretung von Art. 27 Abs. 1 des Bundesgesetzes vom 19. Dezember 1958 über den Strassenverkehr gestützt auf dessen Art. 90 bestraft.