Kantonaler Gestaltungsplan «Kiesabbaugebiet Rafzerfeld Ost (Wil II/2)»: Start der Auflage

Am 20. November hat die Baudirektion Kanton Zürich die Festsetzung des kantonalen Gestaltungsplan «Kiesabbaugebiet Rafzerfeld Ost (Wil II/2)» verfügt.

Während der 30-tägigen Rechtsmittelfrist können der kantonale Gestaltungsplan «Kiesabbaugebiet Rafzerfeld Ost (Wil II/2)», der Umweltverträglichkeitsbericht, die Rodungsverfügung und die dazugehörenden weiteren Akten im Gemeindehaus Eglisau während den Schalteröffnungszeiten eingesehen werden.

Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen, von der öffentlichen Bekanntmachung an gerechnet, beim Baurekursgericht, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Rekurs erhoben werden. 

Kies.jpg