Neueinstufung von Chlorothalonil und Metolachlor im Trinkwasser

In letzter Zeit war in den Medien oft von Chlorothalonil und neu Metolachlor im Trinwasser zu lesen. Das sind Rückstände von Pflanzenschutzmitteln. Eine unmittelbare Gefahr für die Gesundheit besteht durch Rückstände von Chlorothalonil nicht, weshalb die Bundesbehörden es bisher als «nicht relevant» einstuften.

 

Aufgrund einer Neubeurteilung durch das Bundesamt für Landwirtschaft wurden einige Rückstände neu als «relevant» eingestuft und die Zulassung des Stoffes Chlorothalonil wurde entzogen. Für diese Substanzen - und so auch für Chlorothalonil - gilt im Trinkwasser seit 20. März 2024 der Höchstwert von 0,1 Mikrogramm/Liter (= 0,0000001 Gramm/Liter).

Obwohl keine unmittelbare Gefahr für die Gesundheit besteht, erfüllt Trinkwasser mit Rückstandskonzentrationen über diesem Höchstwert die Anforderungen an sauberes Trinkwasser infolge dieser Neueinstufung nicht mehr. Die betroffenen Wasserversorgungen sind angehalten, Massnahmen zur Reduktion der Verunreinigungen zu treffen. Sie haben dazu zwei Jahre Zeit. 

Die Grundwassergewinnung Stadtforen (GWS), von der auch die Gemeinde Eglisau das Trinkwasser bezieht, hat sehr hohe Qualitätsansprüche an das Trinkwasser. Die wichtigste Massnahme wurde bereits vom Bund ergriffen, indem die Verwendung von Chlorothalonil per Januar 2020 und von S-Metolachlor ab dem 1. Juli 2024 in der Schweiz verboten wurde bzw. wird. Die GWS ist bestrebt Trinkwasser von bester Qualität zu liefern. Die Nutzung von Uferfiltrat aus dem Rhein leistet einen wichtigen Beitrag dazu.

Weitere Informationen der GSW

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