Im Sommer 2024 hat der Gemeinderat die Pauschalgebühr von Fr. 500.– für den Versand von Beerdigungs- und Todesanzeigen in alle Eglisauer Haushalte eingeführt. Diese Dienstleistung wurde zuvor gebührenfrei angeboten. Auf die Einführung der Gebühr gingen aus der Bevölkerung mehrere Widererwägungsgesuche sowie eine Anfrage an die Gemeindeversammlung vom 3. Dezember 2024 ein. Zudem wurde an der Gemeindeversammlung ein Antrag mit grossem Mehr angenommen, das Budget 2025 anzupassen, damit der Versand der Anzeigen wieder gebührenfrei angeboten werden kann.
Der Gemeinderat sah den Entscheid der Gemeindeversammlung als Auftrag, die Dienstleistung grundsätzlich wieder kostenlos anzubieten und eine dauerhafte Lösung zu finden. An einem Austausch hat der Geschäftskreis Bevölkerungsdienste & Sicherheit zusammen mit dem Pfarramt der Ref. Kirchgemeinde und einer Vertreterin von Fokus Eglisau über ein geeignetes Publikationsorgan diskutiert.
Neu: Newsletter für Interessierte
Die teilnehmenden Personen und der Gemeinderat Eglisau sind zum Entschluss gekommen, dass ein kostenloser, digitaler Newsletter für Beerdigungs- und Todesanzeigen die beste Lösung ist. Die Anzeigen in alle Eglisauer Haushaltungen werden nicht mehr angeboten.
Der Newsletter wird bereits für die Abstimmungsergebnisse sowie den monatlichen Newsletter Gemeinde genutzt. Mittels Newsletter können Beerdigungs- sowie Todesanzeigen innert angemessener Frist versendet werden. Im Gegensatz zur Anzeige in alle Haushalte wird der Newsletter nur an interessierte Personen per E-Mail versendet, welche ihn abonniert haben. Die Registrierung via E-Mailadresse ist einmalig, unkompliziert und kann von jeder Person kostenlos vorgenommen werden.
Neu: Publikation im Mitteilungsblatt
Jeder Todesfall wird unverändert im Infokasten vor dem Gemeindehaus ausgehängt und zudem neu im Mitteilungsblatt unter «Amtliches» mit den Personalien und dem Todesdatum publiziert. Aufgrund der Zeitverzögerung können im Mitteilungsblatt keine Angaben zur Abdankung und Beerdigung gemacht werden. Diese Informationen sind dem Newsletter oder dem Aushangkasten zu entnehmen.
Einführung am 1. April
In Verbindung mit der Einführung des Newsletters wird der Gebührentarif im Bestattungsamt ebenfalls angepasst: Die Kosten für die Anzeige von Fr. 500.– werden gestrichen und durch die gebührenfreie Publikation im Newsletter, Aushangkasten sowie Mitteilungsblatt ergänzt. Die Dienstleistung steht somit wieder kostenlos zur Verfügung. Die Anpassung des Gebührentarifs ist in diesem Mitteilungsblatt in der Rubrik «Amtliches» zu finden. Nach Ablauf der Rekursfrist von 30 Tagen (voraussichtlich 1. April) tritt der Gebührentarif in Kraft und somit ebenfalls die neue Publikation im Newsletter und Mitteilungsblatt.
Sie können sich bereits für den Newsletter «Beerdigungs- und Todesanzeigen» anmelden. Das Anmeldetool finden Sie hier.
Die Publikation im Mitteilungsblatt erfolgt ab Mai.