Im Mai 2018 präsentierte die IG Pilgersteg Tössegg den Gemeinden Buchberg und Eglisau und den Kantonen Zürich und Schaffhausen eine Vorstudie für eine mögliche Rheinquerung für Fussgängerinnen und Fussgänger in der Tössegg. Die Idee basierte auf einem Bericht über einen historischen Fussweg, der um 1850 die beiden Gemeinden an dieser Stelle miteinander verband. Die betroffenen Gemeinden und Kantone zeigten sich gegenüber dieser Idee offen und interessiert. Sie gaben eine Machbarkeitsstudie in Auftrag, in der nebst der vorgeschlagenen Variante der IG Pilgersteg Tössegg sechs weitere Haupt- und zwei Untervarianten geprüft wurden. Aus technischen Gründen, aber auch aus Überlegungen des Natur- und Landschaftsschutzes, wurden ausschliesslich Varianten mit Hängebrücken in Betracht gezogen, die nur für Fussgängerinnen und Fussgänger vorgesehen waren (keine Velos).
Zwei favorisierte Varianten eingehend geprüft
Obwohl sich bereits im Zuge der Machbarkeitsstudie zeigte, dass die Umsetzung des Projekts schwierig würde, verfolgten die vier Projektpartner die Idee weiter. Sie liessen zwei favorisierte Varianten ausarbeiten, prüften diese noch einmal vertieft und holten dazu Stellungnahmen von den kantonalen Fachämtern ein. Anschliessend liessen sie die Varianten auch durch die Eidgenössische Natur- und Heimatschutzkommission (ENHK) prüfen. Die Einwände der kantonalen Fachämter und der ENHK waren umfassend und schwerwiegend.
Schutzobjekt von nationaler Bedeutung
Die grösste Hürde des Projekts: Die Landschaft in der Tössegg ist ein Schutzobjekt von nationaler Bedeutung. Der Bau einer Hängebrücke würde gemäss der ENHK zu einer «schweren Beeinträchtigung der Schutzwerte» führen. Damit das Projekt umgesetzt werden könnte, müsste nachgewiesen werden, dass die Hängebrücke gleich- oder höherwertige Interessen von nationaler Bedeutung erfüllt, wie der Schutz der Landschaft in der Tössegg. Die ENHK gibt insbesondere zu Bedenken, dass eine Hängebrücke das Landschaftsbild stark verändern würde, zudem wären neue Zugangswege zur Hängebrücke nötig, was ebenfalls ein Eingriff in die Landschaft bedeutete. Auch weist sie darauf hin, dass eine Hängebrücke in der Tössegg die Attraktivität für Erholungssuchende steigern würde. Mehr Leute würden die Tössegg besuchen, auch in den Wintermonaten, was wiederum dem Schutzziel dieser Landschaft aber auch dem Naturschutz (Ruhe für brütende Vögel) widerspricht. Nicht nur die ENHK, auch die Amtsstellen der Kantone äusserten sich in ihren Stellungnahmen kritisch zu den Landschafts- und Naturschutzaspekten.
Angesichts dieser umfassenden und schwerwiegenden Herausforderungen haben die Gemeinden Eglisau und Buchberg beschlossen, das Projekt nicht weiterzuverfolgen.