Teilrevision Nutzungsplanung und kommunale Richtplanung: Infoveranstaltung und öffentliche Auflage

Die kommunale Nutzungsplanung legt fest, was in Eglisau wo gebaut werden darf. Dazu gehören die Bau- und Zonenordnung BZO und der kommunale Richtplan, die in den vergangenen Monaten teilrevidiert wurden. Zum Start der öffentlichen Auflage wird es eine öffentliche Informationsveranstaltung geben.

Die Gemeinde Eglisau hat im Jahr 2015 letztmals die Nutzungsplanung revidiert. Seither gab es eine Teilrevision des Zonenplans «Steinboden und Schlafapfelbaum», welche im Jahr 2019 von der Gemeinde festgesetzt wurde.

Mit der am 1. März 2017 in Kraft getretenen Teilrevision des kantonalen Planungs- und Baugesetzes (PBG) wurden im Kanton Zürich die einheitlichen Baubegriffe und Messweisen der Interkantonalen Vereinbarung über die Harmonisierung der Baubegriffe (IVHB) eingeführt. Die Gemeinden sind gemäss Übergangsbestimmungen gehalten, ihre Bau- und Zonenordnungen bis spätestens acht Jahre ab Inkrafttreten der Gesetzesänderung anzupassen.

Zudem soll die BZO mit den für die Umsetzung des Mehrwertausgleichsgesetzes (MAG) und der dazugehörenden Verordnung (MAV) erforderlichen Bestimmungen ergänzt werden.

Ebenso soll die am 1. Dezember 2024 in Kraft getretene Teilrevision des PBG zur klimaangepassten Siedlungsentwicklung berücksichtigt werden.

Im Fokus dieser Teilrevision stehen daher die Aktualisierung der kommunalen Planungsinstrumente entsprechend den neuen gesetzlichen Grundlagen, die Abstimmung mit den übergeordneten Vorgaben, sowie verschiedene Bereinigungen aufgrund der Erfahrungen aus dem Vollzug.

Die vom Gemeinderat eingesetzte Arbeitsgruppe hat die Vorlage erarbeitet und im Sommer 2024 der Baudirektion Kanton Zürich zur 1. Vorprüfung eingereicht. Das Resultat dieser Vorprüfung wurde im Herbst 2024 in die Revision eingearbeitet. Die Unterlagen wurden vom Gemeinderat am 16. Dezember 2024 zu Handen der öffentlichen Auflage und der 2. Vorprüfung durch die Baudirektion Kanton Zürich verabschiedet.

Parallel zur Teilrevision der Nutzungsplanung wurde die kommunale Richtplanung überarbeitet. Der kommunale Richtplan ist ein behördenverbindliches Planungsinstrument. Er konkretisiert die Vorgaben des kantonalen und regionalen Richtplans, enthält die kommunalen verkehrlichen Festlegungen und dient der Abstimmung von Siedlung und Verkehr. Der rechtskräftige Verkehrsplan aus dem Jahr 1987 mit Änderungen von 1991 definiert die Netze für den motorisierten Verkehr sowie für den Fuss- und Veloverkehr.

Seit der letztmaligen Teilrevision des Verkehrsplans vor 33 Jahren haben sich sowohl die kommunalen Rahmenbedingungen (u.a. Umsetzung von Tempo-30-Zonen) als auch die kantonalen Vorgaben (u.a. Ablösung der Zugangsnormalien durch die Verkehrserschliessungsverordnung, Richtplan-Revisionen sowie neue strategische Vorgaben in Form von Gesamtverkehrskonzepten) verändert. Das im Jahr 2022 verabschiedete regionale Gesamtverkehrskonzept Zürcher Unterland plus formuliert zudem Handlungsanweisungen an die Gemeinden, die es in die kommunale Planung zu integrieren gilt.

Die beiden Revisionen werden an der öffentlichen Informationsveranstaltung der Bevölkerung präsentiert und für Fragen und Hinweise stehen Ihnen der zuständige Gemeinderat Nicolas Wälle sowie die Mitglieder der Arbeitsgruppe zur Verfügung.

Informationsveranstaltung am Dienstag, 21. Januar, um 19.30 Uhr in der Mehrzweckhalle Steinboden

Die Bevölkerung wird anschliessend im Rahmen der öffentlichen Auflage der beiden Revisionen, welche am 24. Januar startet, noch ausführlich Gelegenheit haben, sich detailliert dazu zu äussern. Die Unterlagen liegen vom 24. Januar bis am 25. März zu den ordentlichen Schalteröffnungszeiten beim Geschäftskreis Bau und Planung auf der Gemeindeverwaltung Eglisau und online zur Einsichtnahme auf. Während der Auflagefrist sind alle berechtigt, sich zur Revisionsvorlage zu äussern. Solche Einwendungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist an den Gemeinderat zu senden. Anfang März werden Sprechstunden angeboten, bei denen die Möglichkeit besteht, Fragen oder Anliegen im Gespräch mit den verantwortlichen Personen zu behandeln. Die Termine für die Sprechstunden werden im Mitteilungsblatt vom Februar bekanntgegeben.

Alle Unterlagen finden Sie ab dem 24 Januar hier online.

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