Wo finde ich künftig Informationen über Todesfälle?
Die Beerdigungs- und Todesanzeigen werden künftig an drei Orten veröffentlicht:
- Digitaler Newsletter
- Anschlagkasten Gemeindehaus (unverändert)
- Mitteilungsblatt
Über den digitalen Newsletter sowie den Anschlagkasten vor dem Gemeindehaus erhalten Sie die Beerdigungs- sowie Todesanzeigen verstorbener Personen zeitnah.
Wie abonniere ich den Newsletter?
Der Newsletter kann einmalig via Website an die persönliche E-Mail-Adresse abonniert werden. Gehen Sie auf www.eglisau.ch und klicken Sie auf Aktuelles & Dossiers > Newsletters. Auf der Seite wird Ihnen zunächst der allgemeine Newsletter der Gemeinde und darunter der Newsletter für «Beerdigungs- und Todesanzeigen» angezeigt.
Scrollen Sie nach unten, um den spezifischen Newsletter für Beerdigungs- und Todesanzeigen zu finden. Die Anmeldung für beide Newsletters ist unkompliziert, einmalig und kostenlos. Eine Abmeldung ist jederzeit möglich.
Hier können Sie sich direkt für beide Newsletters anmelden.
Was erscheint im Mitteilungsblatt?
Im Mitteilungsblatt werden unter «Amtliches» die Personalien der verstorbenen Person sowie das Todesdatum veröffentlicht. Bitte beachten Sie, dass aufgrund der Druckvorlaufzeit keine Informationen zur Abdankung und Beerdigung im Mitteilungsblatt publiziert werden. Diese Informationen entnehmen Sie dem digitalen Newsletter oder dem Anschlagkasten.
Können Angehörige weiterhin eine Anzeige in alle Haushalte wünschen?
Nein, mit der Einführung des neuen Gebührentarifs wird der Versand von Todesanzeigen in alle Eglisauer Haushalte künftig nicht mehr angeboten.
Stattdessen werden die obgenannten Publikationsorgane für jede Todesfallanzeige genutzt. Angehörige haben die Möglichkeit, die zu veröffentlichenden Informationen auszuwählen. Dabei sind die Angaben des Vor- und Nachnamens sowie das Geburts- und Todesdatum obligatorisch. Diese Regelung gewährleistet die Erfüllung des Auftrages der Bestattungsverordnung des Kantons Zürich.