Projekt Kleeblatt: Zwei mögliche Richtungen zeichnen sich ab

  • Pflegewohngruppe Kleeblatt

An der Gemeindeversammlung vom 14. März 2024 haben die Stimmberechtigten den Antrag des Gemeinderats zurückgewiesen, den Mietvertrag für die Pflegewohngruppe Kleeblatt an einen Drittanbieter zu übertragen. Sie verlangten eine vertiefte Prüfung der Varianten und dass das Geschäft an einer späteren Gemeindeversammlung nochmals vorgelegt wird. Inzwischen hat die Beratungsfirma Vitalba im Auftrag des Gemeinderats und der Behörde für Alters- und Pflegefragen (BAPF) drei Varianten nochmals vertieft geprüft und verglichen. Sie empfiehlt zwei mögliche Lösungen.

Nach der Gemeindeversammlung vom 14. März lagen drei Varianten für das Projekt Kleeblatt auf dem Tisch und die Grundsatzfrage, ob die Pflegewohngruppe Kleeblatt in öffentlicher Hand bleiben oder ob ein privater Drittanbieter den Mietvertrag übernehmen und die Pflegewohngruppe betreiben soll. 

Das Beratungsunternehmen Vitalba hat die drei Varianten in der Zwischenzeit eingehend geprüft, berechnet und verglichen. Dabei hat es auch strategische Überlegungen für die Gesamtversorgung in Eglisau miteinfliessen lassen: 

  1. «Übertragung des Mietvertrags»* 
    (gemäss Antrag des Gemeinderats an der Gemeindeversammlung vom 14. März 2024) 
  2. «Selbst realisieren»** 
    (wie ursprünglich vorgesehen und gemäss Urnenabstimmung vom 15. Mai 2022, mit personellen Anpassungen)
  3. «Zusammenarbeit mit einem Drittanbieter»*** 
    (gemäss Vorschlag der Spitex am Rhein vom März 2024)

Bei der ersten Variante «Übertragung des Mietvertrags» würde die Pflegewohngruppe Kleeblatt an einen privaten Drittanbieter übertragen, die beiden anderen Varianten würden bedeuten, dass sie in öffentlicher Hand bliebe. 

In ihrer Analyse hat die «Vitalba» bei allen drei Varianten ein Szenario mit dem Verbleiben der Wohngruppe des Alterszentrums Weierbach (AZW) in der Riiburg und ein Szenario mit einem Umzug der Wohngruppe des AZW von der Riiburg ins Kleeblatt geprüft. Die Analyse der Varianten erfolgte anhand der folgenden Kriterien: Betriebswirtschaftlichkeit, Erfolgswahrscheinlichkeit, Robustheit, Organisation, Mitarbeitende (Akzeptanz), Risikoeinschätzung, Rechtliche Machbarkeit, Marktpotenzial und Umsetzbarkeit (Zeit). Aufgrund ihrer Analyse empfiehlt die Vitalba zwei Optionen.

Übertragung des Mietvertrags bleibt eine Option

Die Variante «Übertragung des Mietvertrags», wie sie der Gemeinderat der Gemeindeversammlung am 14. März 2024 beantragt hat, bleibt auch nach dieser Analyse ein gangbarer Weg. Diese Variante wäre schnell umsetzbar und würde das AZW betriebswirtschaftlich und organisatorisch in Kürze entlasten. Damit wäre die Erfolgswahrscheinlichkeit des AZW gewährleistet. Auch rechtlich wäre diese Lösung gut umsetzbar. Die Qualität der Pflege wäre durch einen Drittanbieter einwandfrei, da alle Anbietenden – ob privat oder öffentlich – den gleichen gesetzlichen Vorgaben unterstellt sind. 

Selbst realisieren wäre möglich – aber nur mit Support

Als zweite mögliche Lösung schlägt die «Vitalba» die Variante «Selbst realisieren» vor. Diese Variante ist allerdings nur mit Support möglich. Das AZW ist intensiv mit seiner Sanierung und Reorganisation beschäftigt und hat in den vergangenen Monaten bereits erste Verbesserungen erreicht. Auch besteht inzwischen mehr Klarheit über die Ursachen für die Defizite des AZW in den vergangenen Jahren, die nicht der aktuellen Heimleitung zuzuschreiben sind. Sie lagen unter anderem an einer Unterbelegung während der Corona-Pandemie, einer überdurchschnittlichen Personalfluktuation, Fehlkalkulationen bei der Personalrekrutierung sowie einem verhältnismässig zu hohen Anteil Bewohnender mit einer sehr tiefen Pflegebedürftigkeit (BESA-Stufe). Die «Vitalba» beurteilt die betriebswirtschaftliche Situation des AZW daher deutlich besser als noch im Januar 2024. Trotzdem wird das AZW das Projekt Kleeblatt in nächster Zeit nicht selbst stemmen können und vorerst auf Unterstützung von einem Drittanbieter angewiesen sein. 

Aus strategischen Überlegungen rät die «Vitalba», dass das AZW die Betriebsführung von Anfang an übernimmt und selbst gestaltet und prägt. Das AZW würde sich aber im operativen Bereich Unterstützung von einem Drittanbieter holen. Diese Lösung bleibt für das AZW eine grosse Herausforderung, aus Sicht der Experten von «Vitalba» jedoch machbar. Voraussetzungen sind eine klare betriebswirtschaftliche Führung und dass das Personal das Projekt durchtragen kann.

Variante «Zusammenarbeit mit Drittanbieter» machbar, aber zu kompliziert

Eine Zusammenarbeit mit einem Drittanbieter, wie es die Spitex am Rhein vorgeschlagen hat, ist aus Sicht der «Vitalba» grundsätzlich machbar, wird aber nicht explizit empfohlen. Diese Variante schlägt vor, dass ein Drittanbieter die Betriebsführung der Pflegewohngruppe Kleeblatt für die ersten zwei bis vier Jahre übernimmt und danach an das AZW übergibt. Die «Vitalba» empfiehlt diese Variante nicht nur aus strategischen Gründen nicht (siehe oben). Diese Variante wäre in der Realisierung sehr aufwändig und würde für das AZW einen grossen administrativen und planerischen Aufwand bedeuten, von der gemeinsamen Ausarbeitung des Betriebskonzepts über die Leistungsvereinbarung bis zu allen Übernahme- und Rückübergabeformalitäten.

Nächste Schritte

An der öffentlichen Informationsveranstaltung vom 10. Juli werden die Resultate der Varianten-Analyse und die Empfehlungen der Beratungsfirma Vitalba der Bevölkerung vorgestellt. Ziel der Informationsveranstaltung ist, dass die Empfehlungen der «Vitalba» nachvollziehbar sind, Verständnisfragen beantwortet und Anregungen entgegengenommen werden können. Der Gemeinderat und die BAPF werden darauf die definitiven Anträge für die Gemeindeversammlung vom 4. September ausarbeiten und den Stimmberechtigten zwei Optionen zur Abstimmung vorlegen. Die BAPF und der Gemeinderat können sich vorstellen, mit den beiden Varianten «Übertragung des Mietvertrags» und «Selbst realisieren» weiterzufahren. Im Sinne einer ergebnisoffenen Diskussion erfolgen die Entscheide der beiden Behörden aber erst nach der öffentlichen Informationsveranstaltung. 

Den ausführlichen Bericht der «Vitalba» finden Sie im Themendossier «Projekt Kleeblatt» (unter “Dokumente”) auf dieser Website. In diesem Bericht wurde nebst den in dieser Mitteilung erwähnten Varianten noch eine zusätzliche Variante «Betreutes Wohnen» geprüft, welche die BAPF nachträglich zur Analyse in Auftrag gegeben hat. Diese Variante wurde von der «Vitalba» allerdings nicht zur Weiterverfolgung empfohlen. 

* Übertragung des Mietvertrags: Die Gemeinde Eglisau überträgt den Mietvertrag für die Pflegewohngruppe Kleeblatt an einen Drittanbieter (die Oase am Rhein AG), der in der Mehrgenerationensiedlung Kleeblatt 14 neue Pflegeplätze anbietet. Die Demenz-Wohngruppe des AZW in der Riiburg bleibt in der Liegenschaft Riiburg und wird weiterhin vom AZW betrieben.

** Selbst realisieren: Die Demenz-Wohngruppe des AZW in der Riiburg zieht in die Mehrgenerationensiedlung Kleeblatt um und wird dort durch das AZW betrieben. Die Liegenschaft Riiburg wird frei für andere kommunale Nutzungen.

*** Zusammenarbeit mit einem Drittanbieter: Die Demenz-Wohngruppe des AZW und ihr Personal zieht in die Mehrgenerationensiedlung Kleeblatt um und wird dort für mehrere Jahre durch einen Drittanbieter im Auftrag geführt. Die Liegenschaft Riiburg wird frei für andere kommunale Nutzungen.

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