Lichtraumprofil bei Strassen und Gehwegen: Helfen Sie mit, Unfälle zu vermeiden!

Hecken, Bäume und Sträucher sind wesentliche Elemente in der Gartengestaltung und leisten einen wichtigen Beitrag zu unserem malerischen Ortsbild. Wenn sie aber in den Strassenraum hineinwachsen, wird die Verkehrssicherheit beeinträchtigt. 

Solche Hecken, Bäume und Sträucher gefährden Fussgängerinnen und Fussgänger, die aus unübersichtlichen Standorten auf die Strasse treten. Auch verhindern sie die Durchfahrt für die Feuerwehr, Sanität, Entsorgungsfahrzeuge etc., die zwingend immer möglich sein muss. Nicht zuletzt kann der Strassenunterhalt nur gewährleistet werden, wenn die in den Strassenraum hineinwachsenden Bäume und Sträucher stets auf das gesetzlich vorgeschriebene Lichtraumprofil zurückgeschnitten sind.

Helfen Sie darum mit, Unfälle zu vermeiden. Schneiden Sie Ihre Bäume, Sträucher, Büsche und Hecken regelmässig zurück. Bitte auch dann, wenn diese Strassenlaternen, Hydranten, Verkehrsschilder, Strassennamenstafeln, Hausnummern etc. verdecken. Diese Vorschriften gelten für alle Grundeigentümerinnen und -eigentümer, also sowohl für private Gärten als auch für Felder und Kulturen im landwirtschaftlichen Bereich. 

Besonders zu beachten sind auch die Sichtweiten bei Strassenkreuzungen und Ausfahrten. Die Beobachtungsdistanz beträgt immer 2.5 Meter.

 

 

Die GrundeigentümerInnen sind verpflichtet, das Lichtraumprofil und die Sichtweiten jederzeit einzuhalten. Bei allfälligen Verkehrsunfällen durch Sichtbehinderungen können Sie zur Rechenschaft gezogen werden. Diese Vorschriften sind in der Verkehrserschliessungsverordnung (VErV) geregelt.

Wir danken Ihnen für Ihre Mithilfe.