Behörde für Alters- und Pflegefragen

Aufgaben der Behörde

Die Behörde für Alters- und Pflegefragen (BAPF) besteht mit Einschluss des Präsidenten aus fünf Mitgliedern. Vier Mitglieder werden an der Urne gewählt. Der Gesundheitsvorstand vertritt den Gemeinderat in der BAPF und ist deren Präsident/-in. Der/die Geschäftsleiter/-in des Alterszentrums Weierbach (AZW)  nimmt an den Sitzungen mit beratender Stimme teil.

  • Die BAPF ist für die strategische Führung des AZW und für die Umsetzung des Altersleitbildes verantwortlich. Weiter ist die BAPF Anspsrechperson für Alters- und Pflegefragen und unterstützt die Geschäftsleitung AZW in operativen Geschäften.
  • Der Gemeinderat kann die BAPF für weitere Aufgabenbereiche als ausführendes Organ einsetzen. 

 

Mitglieder der Behörde 

Regula Peter
Präsidentin und Mitglied des Gemeinderates

Alois Jenny 
Mitglied der BAPF

Ruth Mattich 
Mitglied der BAPF

Dorothee Neuhaus
Mitglied der BAPF

Verena Truttmann Bär
Mitglied der BAPF

Kontakt via Abteilung Bevölkerung