Behörde für Alters- und Pflegefragen
Aufgaben der Behörde
Die Behörde für Alters- und Pflegefragen (BAPF) besteht mit Einschluss des Präsidenten aus fünf Mitgliedern. Vier Mitglieder werden an der Urne gewählt. Der Gesundheitsvorstand vertritt den Gemeinderat in der BAPF und ist deren Präsident/-in. Der/die Geschäftsleiter/-in des Alterszentrums Weierbach (AZW) nimmt an den Sitzungen mit beratender Stimme teil.
- Die BAPF ist für die strategische Führung des AZW und für die Umsetzung des Altersleitbildes verantwortlich. Weiter ist die BAPF Anspsrechperson für Alters- und Pflegefragen und unterstützt die Geschäftsleitung AZW in operativen Geschäften.
- Der Gemeinderat kann die BAPF für weitere Aufgabenbereiche als ausführendes Organ einsetzen.
Mitglieder der Behörde
Regula Peter
Präsidentin und Mitglied des Gemeinderates
Alois Jenny
Mitglied der BAPF
Ruth Mattich
Mitglied der BAPF
Dorothee Neuhaus
Mitglied der BAPF
Verena Truttmann Bär
Mitglied der BAPF