Friedensrichteramt Eglisau

Aufgabe der Friedensrichter/der Friedensrichterin ist das Vermitteln von Zivilstreitigkeiten. Ziel einer Schlichtungsverhandlung ist es, mit den Parteien eine einvernehmliche Lösung zu erarbeiten, die ihnen den Gang an ein weiteres Gericht erspart. 

Friedensrichter sind unter anderem zuständig für: 

  • Forderungsklagen aus privaten wie geschäftlichen Beziehungen
  • arbeitsrechtliche Streitigkeiten
  • Erbteilungen, Testamentsanfechtungen
  • Nachbarschaftsklagen

FriedensrichterInnen können auf Antrag der klägerischen Partei in der Funktion als Einzelgericht endgültig über zivilrechtliche Streitigkeiten bis und mit einem Streitwert von Fr. 2'000.00 entscheiden. Bis zu einem Streitwert von Fr. 10'000.00 können sie den Parteien einen Entscheidvorschlag unterbreiten, der ohne Ablehnung einer Partei innert 20 Tagen in Rechtskraft erwächst.

Weitere wertvolle Informationen finden Sie:

Revidierte Zivilprossordnung seit 1. Januar 2025

Die eidgenössische Zivilprozessordnung (ZPO) wurde revidiert und per 1. Januar 2025 in Kraft gesetzt. Eine Zusammenfassung der wichtigsten Neuerungen finden Sie hier.  

Bitte beachten Sie: Diese Zusammenfassung ist nicht vollständig und basiert auf der Praxiserfahrung der Friedensrichterin.

 

Kontakt

Friedensrichteramt Eglisau
Jasmin Hotz
c/o Gemeindeverwaltung Eglisau
Obergass 17
8193 Eglisau

Tel. 043 422 35 70
E-Mail: friedensrichteramt@~@eglisau.ch