Friedensrichteramt Eglisau

Aufgabe der Friedensrichter/der Friedensrichterin ist das Vermitteln von Zivilstreitigkeiten. Ziel einer Schlichtungsverhandlung ist es, mit den Parteien eine einvernehmliche Lösung zu erarbeiten, die ihnen den Gang an ein weiteres Gericht erspart. 

Friedensrichter sind unter anderem zuständig für: 

  • Forderungsklagen aus privaten wie geschäftlichen Beziehungen
  • arbeitsrechtliche Streitigkeiten
  • Erbteilungen, Testamentsanfechtungen
  • Unterhaltsklagen
  • Nachbarschaftsklagen

FriedensrichterInnen können auf Antrag der klägerischen Partei in der Funktion als Einzelgericht endgültig über zivilrechtliche Streitigkeiten bis und mit einem Streitwert von Fr. 2'000.00 entscheiden. Bis zu einem Streitwert von Fr. 5'000.00 können sie den Parteien einen Urteilsvorschlag unterbreiten, der ohne Ablehnung einer Partei innert 20 Tagen in Rechtskraft erwächst.

Weitere wertvolle Informationen finden Sie auf der Homepage des Verbandes der Zürcher Friedensrichter:
VFZH: Webseite

 

Kontakt

Friedensrichteramt Eglisau
Jasmin Hotz
c/o Gemeindeverwaltung Eglisau
Obergass 17
8193 Eglisau

Tel. 043 422 35 70
E-Mail: friedensrichteramt@~@eglisau.ch