Termine Gemeindeversammlungen

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2024

14. März 2024  |  12. Juni 2024  |  4. September 2024  |  3. Dezember 2024  

2023

14. Juni 2023  |   6. Dezember 2023

2022

17. März 2022  |  15. Juni 2022  |  6. September 2022  |  7. Dezember 2022

2021

17. Juni 2021  |  7. September 2021  |  9. Dezember 2021

2020

1. September 2020  |  10. Dezember 2020

2019

26. März 2019  |  20. Juni 2019 29. Oktober 2019  |  10. Dezember 2019


Gemeindeversammlung

Das oberste Organ der Gemeinde Eglisau ist die Gemeindeversammlung. Sie findet mindestens zweimal jährlich statt (Budget und Rechnung). Stimmberechtigt sind alle volljährigen und mündigen in Eglisau wohnhaften Schweizerinnen und Schweizer. Nicht-Stimmberechtigte dürfen der Versammlung als Gast beiwohnen. Geschäfte von besonderer Tragweite werden nach Beratung an der Gemeindeversammlung der Urnenabstimmung unterbreitet.

Rechtsmittel

Stimmrechtsrekurs

Damit können alle Verletzungen der politischen Rechte und von Vorschriften beanstandet werden (z.B. falsches Auszählen). Diese Verletzungen müssen in der Versammlung sofort gerügt werden; die Begründung kann nachgereicht werden. Die Frist beträgt fünf Tage. Ein Rekurs muss also umgehend beim Bezirksrat erhoben werden.

Gemeindebeschwerde

Damit kann man inhaltliche Mängel von Beschlüssen beim Bezirksrat beanstanden. Sie richtet sich gegen einen Beschluss der Gemeinde (Versammlung oder Urne). Die Frist beträgt hier 30 Tage. Die unterlegene Partei muss in der Regel die Kosten tragen.