Anträge in der Gemeindeversammlung
Stimmberechtigte Personen dürfen in der Gemeindeversammlung Anträge zum Verfahren (Ordnungsanträge) oder Anträge zur Sache (Änderungsanträge) stellen.
Ordnungsanträge
In der Praxis sind folgende Ordnungsanträge anzutreffen:
- Antrag auf Änderung der Reihenfolge der Traktandenliste
- Antrag auf Verschiebung des Geschäfts
- Antrag auf Redezeitbeschränkung
- Antrag auf Abbruch der Diskussion
- Rückweisungsantrag
- Rückkommensantrag
- Antrag auf geheime Abstimmung
- Antrag auf nachträgliche Urnenabstimmung
Änderungsanträge
Änderungsanträge zielen auf eine inhaltliche Änderung der Vorlage hin. Diese dürfen nicht über übergeordnetes Recht verstossen. Zudem muss der Änderungsantrag in engem Zusammenhang mit der Vorlage stehen.
Weitere Informationen zu den Anträgen in der Gemeindeversammlung finden Sie auf der Website des Kanton Zürichs zum Thema Gemeindeorganisation.
Referendum
Das Referendum ermöglicht den Stimmberechtigten, über ein Geschäft an der Urne abzustimmen, über das bereits an der Gemeindeversammlung beschlossen wurde.
Während der Versammlung muss mindestens ein Drittel der anwesenden Stimmberechtigten fordern, dass über den bereits gefassten Beschluss nachträglich mittels Urnenabstimmung abgestimmt wird. Dabei ist es unerheblich, ob die Gemeindeversammlung das betreffende Geschäft zuvor angenommen oder abgelehnt hat.
Weitere Informationen zu Referenden finden Sie auf der Website des Kanton Zürichs zum Thema Initiativen, Referenden & Anfragerecht.