Stimmabgabe per Brief oder an de Urne
Es gibt die Möglichkeiten, an der Urne oder brieflich abzustimmen.
Briefliche Stimmabgabe
Sobald Sie das Stimmmaterial erhalten haben, können sie brieflich abstimmen. Damit ihre Stimmabgabe gültig ist, gehen sie bitte wie folgt vor:
- Legen Sie die Stimm- und Wahlzettel in das Stimmzettelcouvert und verschliessen Sie dieses.
- Unterzeichnen Sie den Stimmrechtsausweis.
- Verschliessen Sie das vorfrankierte Couvert. Dabei dient der Stimmrechtsausweis gleichzeitig als Adressierung für den Rückversand. Das Couvert bitte rechtzeitig zur Post geben oder direkt in den Briefkasten der Gemeindeverwaltung werden.
Stimmabgabe an der Urne
Die Adressen und Öffnungszeiten der Stimmlokale sind auf der Rückseite des Stimmrechtsausweises vermerkt. Sie können zudem während den Schalterzeiten auf der Gemeindeverwaltung ihre Stimme abgeben. Bitte nehmen Sie für die Stimmabgabe den unterschriebenen Stimmrechtsausweis sowie die Stimm- oder Wahlzettel mit.
Stellvertretung
Die Stellvertretenden müssen gleichzeitig ihren eigenen Stimmrechtsausweis abgeben. Stellvertretung ist für höchstens zwei weitere in Eglisau stimmberechtigte Personen möglich. Die vertretene Person muss den Stimmrechtsausweis unterschreiben.