Voraussetzungen zum Stimm- und Wahlrecht
Das Stimm- und Wahlrecht steht allen volljährigen und urteilsfähigen Schweizerinnen und Schweizern zu (Art. 136 BV). Im Kanton Zürich ist das politische Recht an das Schweizer Bürgerrecht (Art. 37 BV) gekoppelt.
Wenn die Stimmrechtsvoraussetzungen gegeben sind und Sie in Eglisau wohnhaft sind, werden Sie von der Gemeinde automatisch ins Stimmregister eingetragen und können bei den eidgenössischen, kantonalen und kommunalen Abstimmungen und Wahlen teilnehmen.