Weitere Infos zur Stimmabgabe

Beschädigtes Stimmkuvert

Sollte Ihr Stimmkuvert durch den Transport oder beim Öffnen so beschädigt worden sein, dass es nicht mehr zur Rücksendung des Stimmmaterials verwendet werden kann, können Sie bei der Gemeindeverwaltung ein Ersatzkuvert beziehen.

Alternativ dazu können Sie auch ein neutrales Rücksendekuvert verwenden. Beschriften Sie dieses bitte mit der Rücksendeadresse (siehe Stimmrechtsausweis). Zudem bitten wir Sie, das Rücksendekuvert zu frankieren (portofreie Rücksendung in diesem Fall nicht möglich).

Nichterhalt oder Verlust der Stimmunterlagen

Das Stimmkuvert wird Ihnen mindestens drei Wochen vor dem Abstimmungs- oder Wahlwochenende zugestellt.

Bei Nichterhalt oder unvollständigen Unterlagen nehmen Sie bitte Kontakt mit der Gemeindeverwaltung auf. Kommt das vermisste Stimmmaterial wieder zum Vorschein, bitten wir Sie, dieses zu vernichten. Eine doppelte Stimmabgabe ist strafbar.

E-Voting

Wahlen und Abstimmungen via Internet sind in Eglisau noch nicht möglich. Weitere Informationen zum aktuellen Stand zur Thematik E-Voting erhalten Sie auf der Website des Kanton Zürich zur Thematik E-Voting.