Reservation von Festbänken und Marktständen

Weisungen und Bedingungen

  1. Vermietungsanfragen werden von der Abteilung Bevölkerungsdienste & Sicherheit entgegengenommen und bearbeitet. Die Herausgabe erfolgt durch den Werkbetrieb Eglisau während den offiziellen Arbeitszeiten.
  2. Benützungsgebühr pro Veranstaltung an einem Wochenende pro Garnitur/Weg:

     Einwohner/innen &
    Eglisauer Vereine (inkl. KdO)
    Auswärtige
    Festbank à 5 MeterFr. 10.00 Fr. 12.00 
    Festbank à 4 MeterFr. 8.00 Fr. 10.00 
    Marktstand inkl. BlacheFr. 30.00Fr. 30.00
    Buffet-TischFr. 10.00Fr. 10.00
    Lieferung in EglisauFr. 20.00Nur Lieferung in Eglisau
  3. Es dürfen keine Schrauben, Nägel, Reissnägel, Bostich, Klammern, Kleber, etc. an der Garnitur angebracht werden. Die Rückgabe der Garnitur muss gereinigt und trocken erfolgen. Unkosten werden in Rechnung gestellt.
  4. Defekte Teile sind dem Werkhof bei der Rückgabe zu melden. Beschädigungen, Nachreinigungen oder das Entfernen von Materialien werden nach Aufwand in Rechnung gestellt.
  5. Sie erhalten nach Eingang Ihrer Anfrage eine schriftliche Reservationsbestätigung. Erst dann gilt die Reservation als definitiv. 
  6. Die Reservation kann bis 10 Tage vor der Abholung um maximal 5 Festbänke bzw. Marktstände geändert werden. Bei einer späteren Meldung oder höheren Anzahl wird das Mobiliar gemäss Benützungsgebühr verrechnet. 

    Die Weisung mit detaillierten Angaben zum Material und den Bedingungen für die Rückgabe finden Sie hier.

     

 

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