Gesuch für temporäre Strassenreklame an Passerellen
Das Gesuch darf frühstens drei Monate und spätestens 2 Wochen vor der Veranstaltung eingereicht werden.
Die Belegung darf für beide Passerellen beantragt oder kann auf die Passerelle Zürcher- bzw. Schaffhauserstrasse beschränkt werden. Die Belegungen dürfen für maximal 7 Tage (z.B. 26. Juli bis 1. August) reserviert werden.
Pro Veranstaltung kann nur der Aushang im Plakatständer oder an der Passerelle bewilligt werden. Aufgrund der Vielzahl von Veranstaltungen ist die Beanspruchung beider Standorte für den gleichen Anlass nicht möglich.
Die Reklamen dürfen die Grösse von 1.0 x 3.5 m nicht überschreiten und sind mit einer Schriftgrösse von mindestens 10 cm und gut leserlich zu gestalten.
Für die Bewilligung oder Ablehnung (Verfügung des Geschäftskreises Bevölkerungsdienstes & Sicherheit) von temporären Reklameanlagen an den Passerellen wird eine Gebühr von Fr. 50.00 erhoben.
Hier das Gesuch der temporären Strassenreklame an Passerellen zum Download.
Bitte senden Sie das Gesuch ausgefüllt und unterschrieben an folgende Adresse:
Gemeinde Eglisau
Bevölkerungsdienste & Sicherheit
Obergass 17
8193 Eglisau
oder per E-Mail an bevölkerung@~@eglisau.ch.