Entsorgen von A-Z
Aluminium
Getränkedosen, Tiernahrungsschalen, Lebensmitteltuben (auch nicht leere), Menüschalen, Folien und andere Aluminiumteile gehören in die Separatsammlung. Für Aluminium-Getränkedosen bieten auch die Verkaufsläden Sammelstellen an.
Nicht in die Alu-Sammlung, sondern in den Kehricht gehören Verbundverpackungen wie Butterpapier und Tiernahrungsbeutel usw. (lassen sich nicht zusammenknüllen). Spraydosen - auch leere - sind als Sonderabfall zu entsorgen.
Aluminium-Kaffeekapseln an die Verkaufsstelle zurückbringen. Alle Verkaufsstellen von Nespresso- Kaffeemaschinen sind rücknahmepflichtig.
Aluminium und Stahlblech
In die Separatsammlung gehören Stahl- und Weissblechdosen (Konservendosen) sowie die Deckel von Konfitüren- und anderen Lebensmittelgläsern und andere Kleinteile aus Stahlblech, Aluminium-Getränkedosen, -Tiernahrungsschalen, -Lebensmitteltuben (auch nicht leere), -Menüschalen, Folien und andere Aluminiumteile gehören in die Separatsammlung. Für Aluminium-Getränkedosen bieten auch die Verkaufsläden Sammelstellen an.
Kapseln aus Aluminium
Aluminium-Kapseln von Kaffee oder Tee an die Verkaufsstelle zurückbringen. Alle Verkaufsstellen der Nespresso- Kaffee- und Teemaschinen sind rücknahmepflichtig. Bei Postlieferung können leere Nespresso-Kaseln dem Postboten in der Nespresso Recycling-Tasche mitgegeben werden. Bestellen unter 0800 55 52 53 oder https://www.nespresso.com/ch/de/product/recycling-at-home.
Batterien
Gerätebatterien (Haushaltbatterien und Knopfzellen) aus Radios, Fotoapparaten, Armbanduhren, Spielzeug usw. müssen an den Sammelstellen der Verkaufsgeschäfte zurückgegeben werden. Die Rücknahme ist kostenlos und ohne Kaufverpflichtung.
Fahrzeugbatterien ("Autobatterien") müssen an den Fachhandel oder an Entsorgungsunternehmen mit entsprechender Bewilligung zurückgegeben werden. Der Handel ist zur kostenlosen Entgegennahme verpflichtet, sofern er diese Art von Batterie im Sortiment führt.
Biogene Abfälle (Grüngut)
Abfälle aus Küche und Garten sollen möglichst vor Ort kompostiert werden. Weitere Informationen unter www.kompost.ch oder www.kompostberatung.ch. Die Gemeinde bietet einen Häckselservice und eine gebührenpflichtige Grüngutabfuhr an. Bereitstellung in Normcontainer 120 bzw. 140 Liter / 240 Liter / 770 Liter mit entsprechender Grüngutmarke. Bitte am Abfuhrtag bis 07.00 Uhr bereitstellen.
Zugelassen sind:
- Strauch- und Heckenschnitte
- Gartenabraum (keine Steine)
- Rasenschnitt
- Ernterückstände
- Laub
- Rüstabfälle
- Sämtliche Früchteschalen
- Kaffeesatz
- Eierschalen
- feste Speisereste
- Katzensand und Streue
- Mist von Kleintieren
- Schnittblumen
Gebührenmarken sind erhältlich bei der Gemeindeverwaltung und der Poststelle.
CDs und DVD
Gratisrückgabe über den Handel. Kostenlose Rücknahme bei den Verkaufsstellen, auch ohne Neukauf.
Christbäume
Nach den Feiertagen können Sie den Christbaum an verschiedenen Sammelstellen kostenfrei abgeben. Bitte beachten Sie die Hinweise im Mitteilungsblatt.
Elektroschrott
Gratisrückgabe über den Handel
Alle elektrischen und elektronischen Geräte samt Zubehör müssen Sammelstellen übergeben werden. Kostenlose Rücknahme bei den Verkaufsstellen gleichartiger Geräte, auch ohne Neukauf und unabhängig von der Marke.
Geräte aus Bürobereich/Kommunikation wie Laptop, Drucker, Telefon, Handys, Zubehör, CDs und Unterhaltungselektronik wie TV, Radio, Playstation, Kameras können an einer lizenzierten SWICO-Abgabestelle kostenlos abgegeben werden (www.swicorecycling.ch, Tel. 044 446 90 94).
Haushaltgross- und -kleingeräte (z.B. Kühlschränke, Waschmaschinen, Toaster), Elektrowerkzeuge (z.B. Bohrmaschinen, Rasenmäher), elektrisch betriebenes Spielzeug und Leuchten/Leuchtmittel können an einer zertifizierten SENS-Rücknahmestelle gratis abgegeben werden (www.sens.ch, Tel. 043 255 20 00).
Abholung gegen Entgelt Alle elektrischen und elektronischen Geräte werden auf Bestellung gegen eine Transportgebühr von Fr. 30.- pro Gerät bzw. Fr. 50.- pro Kühlschrank zuhause abgeholt (CDS Cargo Domizil AG, Tel. 031 385 93 93 (Zentrale in Bern), info@cargo-domizil.ch).
EPS Expandierter Polystyrol-Hartschaum (Styropor, Sagex)
Gratisrückgabe über den Handel. Sperriges Verpackungsmaterial aus EPS (Sagex, Styropor usw.), welches nicht in einen 35 Liter-Kehrichtsack passt, kann gratis im Verkaufsgeschäft zurückgelassen oder später dahin zurückgebracht werden.
Verpackungsmaterial aus EPS (Sagex, Styropor usw.) direkt wieder verwenden oder mit dem Kehricht entsorgen.
Fahrzeuge
Bei Neukauf: Alte Fahrzeuge wie Autos, Mofas und Fahrräder können beim Neukauf eines vergleichbaren Fahrzeuges, unabhängig von der Marke, an jeder Verkaufsstelle zurückgegeben werden.
Kein Neukauf: Erfolgt kein Neukauf, können alte Fahrzeuge nur bei den Verkaufsstellen der entsprechenden Marken zurückgegeben werden.
Glas
In den Sammelcontainer gehört Verpackungsglas wie Getränkeflaschen und Lebensmittelgläser, getrennt nach Farben. Was nicht weiss oder braun ist, wird mit dem Grünglas gesammelt. Metallverschlüsse zu Alu/Stahlblech und Glühbirnen in den Kehricht.
Nicht in die Glassammlung, sondern zu den mineralischen Abfällen (Grubengut) gehören Kristall-/Trinkgläser, Porzellan, Keramik, Fenster, Spiegel, Autoscheiben, Ton.
Karton
In die Kartonsammlung gehören Wellkarton und alle Arten von unbeschichteten Kartonverpackungen wie Schachteln, Früchte- und Gemüsekartons usw. Verschmutzter oder mit Kunststoff beschichteter Karton (z.B. Tetrapak) ist mit dem Kehricht zu entsorgen.
Gratisrückgabe über den Handel. Sperrige Verpackungen aus Karton, welche nicht in einen 35 Liter-Kehrichtsack passen, können gratis im Verkaufsgeschäft zurückgelassen oder später dahin zurückgebracht werden.
Häckselservice
Die Gemeinde bietet mehrmals pro Jahr einen Häckseldienst an. Die Anmeldung erfolgt über den Anmeldetalon, welcher dem Januar-Mitteilungsblatt beiliegt oder mittels untenstehendem Formular:
Kontaktperson: Niklaus Bischof, Leestrasse 29, 8193 Eglisau, Tel. 044 867 04 64.
Gebühren:
- Grundgebühr Fr. 20.00
- Zuschlag ab 11. Minute Fr. 30.00 pro Viertelstunde
- Der Betrag muss am Häckseltag bezahlt, oder der Anmeldung beigelegt werden.
Kehricht
Brennbare, nicht wieder verwertbare Siedlungsabfälle wie Kunststoffe, Holz, Verbundverpackungen, Windeln, Kleintiermist, Katzenstreu, Glühbirnen usw. werden mit der Kehrichtabfuhr entsorgt.
Es werden nur die offiziellen Zürcher Unterland-Kehrichtsäcke mitgenommen, welche in den Grössen 17 Liter/35 Liter/60 Liter/110 Liter in der Migros erhältlich sind.
Bitte am Abfuhrtag bis 06.30 Uhr bereitstellen. Säcke, die über Nacht an die Strasse gestellt worden sind, werden häufig von Tieren auf der Nahrungssuche aufgerissen.
Sperrige Gegenstände / Sperrgut
Bei Neukauf: Sperrige Gegenstände wie Skis, Klaviere, Möbel und Teppiche können bei gleichzeitigem Kauf vergleichbarer Ware an den Verkaufsstellen zur Entsorgung abgegeben werden und zwar unabhängig von der Marke. Der Handel kann dafür ein Entgelt verlangen.
Kein Neukauf: Ohne Neukauf besteht keine Rücknahmepflicht des Handels.
Eglisau bietet eine Sperrgutsammlung für brennbare, sperrige Gegenstände an. Für sperrige Gegenstände aus brennbaren Materialien, welche nicht in die gebührenpflichtigen Abfallsäcke passen, sind Sperrgutmarken zu verwenden. Das Sperrgut ist zu zerkleinern. Eine Länge von 1.20 m und ein Gewicht von 25 kg darf nicht überschritten werden. Nicht brennbare Teile (Metall etc.) sind vorgängig zu entfernen und separat zu entsorgen.
Das Sperrgut ist je nach Gewicht mit einer oder mehreren Sperrgutmarken zu versehen. Die Sperrgutmarken entsprechen folgenden Abfallmengen:
Bis 5 kg = 1 Sperrgutmarke
Bis 10 kg = 2 Sperrgutmarken
Bis 15 kg = 3 Sperrgutmarken
Bis 20 kg = 4 Sperrgutmarken
Bis 25 kg = 5 Sperrgutmarken
Die Gebührenmarken sind erhältlich bei der Gemeindeverwaltung und der Poststelle.
Entladungslampen
Entladungslampen (Leuchtstofflampen, Leuchtstoffröhren, Fluoreszenzlampen, Energiesparlampen, Quecksilber-/Natriumdampflampen, LED-Lampen) zählen zum Sonderabfall. Unabhängig von einem Neukauf können sie an den entsprechenden Verkaufsstellen oder einer SENS-Rücknahmestelle (www.sens.ch, Tel. 043 255 20 00) kostenlos zurückgegeben werden. Bitte immer unzerbrochen zurückbringen, da sonst giftige Gase austreten. Herkömmliche Glühlampen gehören in den Kehricht.
Metalle
In die Separatsammlung gehören alle Arten von Metallen (Gestelle, Wäscheständer, Fahrradrahmen, Pfannen usw.). Getrennt von den übrigen Metallen gesammelt werden Kleinteile aus Stahlblech-/Weissblech und Aluminium.
Mineralische Abfälle (Grubengut)
Zu den mineralischen Abfällen zählen Flachglas (Fenster, Spiegel), Geschirr (Keramik, Porzellan, Gläser), Vasen, Blumentöpfe (Ton, Eternit), Steine, Gartenplatten und ähnliches.
Öl
In die Separatsammlung der Gemeinde gehören Speiseöl (Öle und Fette tierischer und pflanzlicher Herkunft) und Mineralöl (Motoren- und Getriebeöl). Altöl darf auf keinen Fall über die Kanalisation entsorgt werden.
Papier
Zeitungen, Zeitschriften, Taschenbücher, Bücherseiten ohne Einband, Telefonbücher, Prospekte ohne Beschichtung usw. zählen zum Altpapier. Nicht in die Separatsammlung, sondern in den Kehricht gehören Hygienepapier, Papierservietten, Haushaltpapier und Windeln.
PE-Flaschen
Weisse PE-Milchflaschen können bei vielen Verkaufsstellen des Handels kostenlos zurückgegeben werden.
PET-Getränkeflaschen
PET-Getränkeflaschen gehören zurück zu den Verkaufsstellen. Mit dem Kehricht zu entsorgen sind Essig-, Öl- und Shampoo-Flaschen aus PET bzw. alle PET-Flaschen, die etwas Anderes als Getränke enthalten haben.
Plastikflaschen
Ab Ende 2013 können leere Plastikflaschen aus dem Kosmetik-, Waschmittel- und Reinigungsbereich sowie Düngerflaschen in Verkaufsstellen der Migros zurück gebracht werden.
Pneus
Pneus müssen einem Hersteller oder Händler der entsprechenden Marke zurückgebracht werden. Bei gleichzeitigem Kauf neuer Reifen, müssen die Händler Pneus jeder Marke zurücknehmen.
Sonderabfälle
Rückgabe über den Handel. Kleinmengen an Sonderabfällen aus Haushalten wie Farben, Lacke, Lösungsmittel, Chemikalien, Pflanzenschutzmittel (allg. Produkte mit einem Gefahrensymbol) und Quecksilberthermometer können unabhängig von einem Neukauf gratis an den Verkaufsstellen der entsprechenden Produkte zurückgegeben werden. Nicht mehr brauchbare Medikamente nehmen ebenfalls die Verkaufsstellen zurück; dafür können sie ein Entgelt verlangen.
Sonderabfälle aus Haushalten bis maximal 20 kg pro Person und Jahr können auch an den mobilen Sammelaktionen in den Gemeinden (Sonderabfallmobil) oder bei der kantonalen Sonderabfallsammelstelle gratis abgeliefert werden (www.sonderabfall.zh.ch). Für Altöl stehen in allen Gemeinden ganzjährig Sammelstellen zur Verfügung, darum nimmt das Sonderabfallmobil kein Altöl entgegen.
Stahlblech
In die Separatsammlung gehören Stahl- und Weissblechdosen (Konservendosen) sowie die Deckel von Konfitüren- und anderen Lebensmittelgläsern und andere Kleinteile aus Stahlblech. Nicht in die Stahlblech-Sammlung gehören Farbdosen mit eingetrockneten Farbresten und Spraydosen (auch leere); sie sind als Sonderabfall zu entsorgen.
Textilien und Schuhe
Zu den separat gesammelten Textilien zählen saubere, tragbare Kleider und Schuhe, Vorhänge, Tisch-, Haushalt- und Bettwäsche, Gürtel, Taschen, Daunenbettwaren, Stofftiere in gut verschnürten Säcken. Kein Spielzeug! Kaputte und stark verschmutzte Schuhe und Textilien gehören in den Kehricht. Brauchbare Kleider und Schuhe können auch via Kleiderbörsen weitergegeben werden.
Tierische Abfälle
Fleischabfälle (Innereien, Knochen, Fett) und Schlachtnebenprodukte (Häute, Borsten, Federn) gehören in die Kadaver-Sammelstelle der Gemeinde an der Stadtbergstrasse 9. Ebenfalls der Kadaver-Sammelstelle zu übergeben sind Tierkörper bis 200 kg. Bitte Voranmelden unter Telefon 043 422 40 35 (Technischer Betrieb). Einzelne tote (Heim-)Tiere bis 10 kg dürfen auch auf privatem Grund vergraben werden; sie sind mit mindestens 50 cm Erde zu bedecken.
Verpackungen
Sperrige und unnötige Verpackungen können im Verkaufsgeschäft gratis zurückgelassen werden. Sperrige Verpackungen, die nicht in einen 35 Liter-Kehrichtsack passen, können auch später zur Verkaufsstelle zurückgebracht werden.