Sozialbehörde
Die Sozialbehörde besteht mit Einschluss des Präsidenten aus fünf Mitgliedern. Vier Mitglieder werden an der Urne gewählt. Der Sozialvorstand vertritt den Gemeinderat in der Sozialbehörde und ist deren Präsident/-in. Die Sozialbehörde konstituiert sich im Übrigen selbst.
Die Sozialbehörde besorgt im Rahmen eidgenössischer und kantonaler Vorschriften insbesondere:
- die Sozialhilfe
- das Asylwesen
- die Aufsicht über Krippen, Horte und Tagesfamilien
Für weitere Aufgabengebiete kann der Gemeinderat die Sozialbehörde als ausführendes Organ einsetzen.
Mitglieder der Sozialbehörde
Michael Fiebig
Präsident und Mitglied des Gemeinderates
Martina Bach
Mitglied der Sozialbehörde
Bettina Baumberger
Mitglied der Sozialbehörde
Andreas Pfeifer
Mitglied der Sozialbehörde
Ruth Wyss
Mitglied der Sozialbehörde
Kontakt via Abteilung Soziales.
Termine auf Vereinbarung