Sozialbehörde

Die Sozialbehörde besteht mit Einschluss des Präsidenten aus fünf Mitgliedern. Vier Mitglieder werden an der Urne gewählt. Der Sozialvorstand vertritt den Gemeinderat in der Sozialbehörde und ist deren Präsident/-in. Die Sozialbehörde konstituiert sich im Übrigen selbst.

Die Sozialbehörde besorgt im Rahmen eidgenössischer und kantonaler Vorschriften insbesondere:

  • die Sozialhilfe
  • das Asylwesen
  • die Aufsicht über Krippen, Horte und Tagesfamilien

Für weitere Aufgabengebiete kann der Gemeinderat die Sozialbehörde als ausführendes Organ einsetzen. 

Mitglieder der Sozialbehörde

Michael Fiebig
Präsident und Mitglied des Gemeinderates

Martina Bach
Mitglied der Sozialbehörde

Bettina Baumberger
Mitglied der Sozialbehörde

Andreas Pfeifer
Mitglied der Sozialbehörde

Ruth Wyss
Mitglied der Sozialbehörde

Kontakt via Abteilung Soziales.

Termine auf Vereinbarung

Interessensbindungen Sozialbehörde