Geologisches Tiefenlager

Ausgangslage

Unsere radioaktiven Abfälle der letzten vierzig Jahre müssen in der Schweiz entsorgt werden. Der Bundesrat hat den Auftrag, einen Standort für mittel- und schwachradioaktive und einen für hochradioaktive Abfälle zu bestimmen. 

Mit dem «Sachplan geologische Tiefenlager» (SGT) wird die Standortsuche für geologische Tiefenlager zur Lagerung von radioaktiven Abfällen in der Schweiz geregelt. Im Rahmen des SGT werden aktuell drei Standortregionen näher untersucht. Eine dieser Standortregionen ist Nördlich Lägern, von der auch die Gemeinde Eglisau, u.a. durch eine geplante Tiefenbohrung, betroffen ist.

Die Regionalkonferenz Nördlich Lägern bringt Anliegen, Fragen, Bedürfnisse und Interessen in Form von Berichten und Stellungnahmen in den Prozess der Standortsuche ein. Sie gewährleistet die Partizipation der lokalen und regionalen Akteure im Sachplanverfahren. Die Regionalkonferenz setzt sich aus Vertreterinnen und Vertretern der Gemeinden und Planungsverbände sowie aus weiteren Interessensvertretern zusammen.

Planung und Projektierung

Die Standortsuche erfolgt in drei Etappen, in denen die Auswahl der Standortgebiete schrittweise eingeengt wird. Im Verfahren hat die Sicherheit von Mensch und Umwelt oberste Priorität.

Auf der Suche nach einem Standort für ein geologisches Tiefenlager hat die Nagra im Standortgebiet Nördlich Lägern sechs Gesuche für Sondierbohrungen eingereicht, eines davon auf dem Gemeindegebiet von Eglisau. Eine erste Bohrung in Bülach hat die Nagra im Dezember 2019 abgeschlossen. Sie hatte angekündigt, die Bülacher Ergebnisse mit einer weiteren Bohrung in Eglisau überprüfen und ergänzen zu wollen. Anders als ursprünglich geplant, schob die Nagra die Bohrung in Eglisau auf. Sie beschloss stattdessen, die zweite Bohrung in der Gemeinde Stadel  (Stadel-3) durchzuführen. 

Nächste Schritte

Im September 2022 hat die Nagra bekanntgegeben, dass sie für den Standort Nördlich Lägern (Stadel) ein Rahmenbewilligungsgesuch einreichen wird. Damit wurde ein wegweisender Verfahrungsschritt im Sachplanverfahren erreicht. Wichtig ist aber zu betonen, dass der definitive und rechtsgültige Entscheid erst nach eingehender Prüfung des Vorschlags durch die Behörden vom Bundesrat und Parlament erfolgen wird, voraussichtlich im Jahr 2029.

Newsmeldungen zum Dossier

Tiefenlager: Gemeinderat Eglisau steht hinter dem Entscheid der Nagra

  • Dossier: Tiefenlager

Stellungnahme des Gemeinderates Eglisau zum Entscheid geologisches Tiefenlager.

Die Nagra (Nationale Genossenschaft für die Lagerung radioaktiver Abfälle) hat entschieden, dass für die Region nördlich Lägern ein Rahmenbewilligungsgesuch für den Bau eines geologischen Tiefenlagers eingereicht werden soll. Dieser Entscheid drückt aus, dass unsere Region der sicherste Ort in der Schweiz für ein geologisches Tiefenlager für nukleare Abfälle ist. Der Gemeinderat Eglisau trägt die Wahl für den sichersten Standort mit und nimmt die solidarische Pflicht für die Schweiz an.

Das Gesetz schreibt vor, dass die hier anfallenden radioaktiven Abfälle auch in der Schweiz entsorgt werden müssen. In der kleinräumigen Schweiz ist es im Interesse aller, dass das geologische Tiefenlager am sichersten Standort in unserem Land realisiert wird. Es hat sich herausgestellt, dass sich dieser Standort in unserer Region befindet.

Am Montag, 31. Oktober 2022 wird das Bundesamt für Energie (BFE) im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung über das weitere Vorgehen im Sachplan geologisches Tiefenlager informieren. Die Veranstaltung findet um 19 Uhr im Riverside in Glattfelden/Zweidlen statt.

Mit dem heutigen Entscheid der Nagra ist ein wegweisender Schritt im Sachplanverfahren geologisches Tiefenlager erreicht. Die Nagra wird nun ein Rahmenbewilligungsgesuch für die Region Nördlich Lägern erarbeiten und bis 2024 beim Eidgenössischen Nuklearsicherheitsinspektorat (ENSI) einreichen. Im Gesuch werden der genaue Standort und die Grösse des Tiefenlagers definiert sowie die Wahl des Standorts begründet werden. Im Rahmen des Gesuchs wird auch geklärt werden, ob hochaktive Abfälle (HAA) zusammen mit den schwach- und mittelaktiven (SMA) in einem sogenannten Kombilager oder getrennt in Einzellagern aufbewahrt werden sollen. Erst nach eingehender Prüfung durch die Behörden wird der Bundesrat, voraussichtlich im Jahr 2029, über das Gesuch entscheiden und es dem Parlament zur Genehmigung überreichen.

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