Betriebsreglement Flughafen Zürich - Neue Festlegungen und Lärmberechnung

Das Betriebsreglement 2017 des Flughafens Zürich wurde ergänzt und liegt zur Einsichtnahme auf.

Das «Betriebsreglement 2017» und die «Neufestlegung der zulässigen Lärmimmissionen in der Nacht» wurden bisher von der Flughafen Zürich AG in zwei separaten Verfahren behandelt. Die Unterlagen zu den beiden Geschäften lagen vom 3. September bis 2. Oktober 2018 öffentlich auf. Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) hat nach einer Prüfung entschieden, das Verfahren zur «Neufestlegung der zulässigen Lärmimmissionen in der Nacht» mit dem Genehmigungsverfahren für das «Betriebsreglement 2017» zu vereinigen.

Zudem werden die Prognosen zu den Planungswerten in der Nacht (22.00-06.00 Uhr) in die Gesuchsunterlagen aufgenommen. Auch die Prüfung der «Vorverlegung der letzten Slots am Abend» erfolgt zusammen mit der Genehmigung des «Betriebsreglements 2017».

Das Gesuch um Genehmigung des «Betriebsreglements 2017» liegt zusammen mit den genannten Unterlagen vom 9. September bis zum 8. Oktober 2019 zu den ordentlichen Schalterzeiten auf der Gemeindeverwaltung Eglisau, Obergass 17, 8193 Eglisau, zur Einsichtnahme auf.

Die Unterlagen sind ebenfalls auf der Webseite des BAZL elektronisch abrufbar.

Die während der öffentlichen Auflage vom 3. September bis zum 2. Oktober 2018 bereits eingegangenen Einsprachen verbleiben in den Akten und brauchen nicht erneut eingereicht zu werden.

> Bitte beachten Sie die amtliche Publikation des Amts für Verkehr des Kantons Zürich.